Blog 0011 - Haltet den Dieb
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Haltet den Dieb!
In letzter Zeit ist immer wieder von Seiten der katholischen Kirche zu hören, daß die meisten Mißbrauchsfälle, begangen an Minderjährigen nicht in der katholischen Kirche stattfinden, sondern in der übrigen Gesellschaft, und hier insbesondere in den Familien selbst.
Dieses Verhalten erinnert sehr stark an das allgemein bekannte Sprichwort „Haltet den Dieb“. Dieses Sprichwort beschreibt einen Dieb oder allgemein einen Straftäter, welcher von seiner Straftat ablenken will, in dem er lauthals in Bezug auf die von ihm selbst begangen Straftat auf einen anderen verweist, um so von der eigenen Straftat bzw. Verantwortung abzulenken.
Die Wahrheit ist aber nichts anderes, als ein Schuldeingeständnis, aber eines, ohne die hierfür notwendige Verantwortung zu übernehmen.
Ferner ist auszuführen, und das ist durch eine Reihe von Studien belegt, daß die Pädokriminalität im Bereich der katholischen Kirche um ein Vielfaches höher ist, als im Vergleich zur allgemeinen bzw. sonstigen, insbesondere männlichen Bevölkerung. Daß in der katholischen Kirche eine diesbezügliche Konzentration von Menschen mit solchen Neigungen gegeben ist, ist evident. (vgl. Alles nur eine Kampagne gegen die Kirche)
Besonders verwerflich ist aber, daß man sich bei solchen Äußerungen nicht überlegt, welche Auswirkungen solche Aussagen auf die Opfer dieser hier gegenständlichen Straftaten haben. Zuerst werden diese Straftaten durch Kleriker begangen, dann durch die Kirche selbst Jahrzehntelang verdeckt gehalten und zum Schluß bekommt man zu hören, daß man sich ohnehin im Bereich des gesellschaftlich Üblichen bewegt und somit hinsichtlich des Mißbrauchsskandals die katholische Kirche ohnehin keine Sonderstellung einnimmt.
Abgesehen davon, daß diese Behauptung völlig unrichtig ist, wie Studien belegen in Bezug auf die Pädokriminalität, ist aufgrund dieser Äußerungen nicht zu erwarten, daß die katholische Kirche irgendeine Einsicht zeigen und entsprechende Konsequenzen ziehen wird. Es wird innerkirchlich zu keinen Änderungen kommen, das Verdecken der Straftaten wird weitergehen bzw. werden diese weiter begangen werden. Eine Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen wird ebenso nicht stattfinden und von selbst werden auch keine entsprechenden Schadenersatzleistungen erbracht werden.
Eine Änderung ist daher nur zu erwarten, wenn der Staat selbst durch entsprechende Gesetzesänderung (Stichwort: Verjährung) eingreift und so eine Verhaltensänderung erzwingt, weil dann durch die höheren Schadenersatzleistungen auch der wirtschaftliche Druck auf die katholische Kirche steigt und so eine Änderung der Zustände in der Folge dann erwartet werden kann. (vgl. Der Verdienstentgang nach ABGB unter Berücksichtigung der Judikatur des OGH)
Wien, am 18.03.2019
RA Dr. Roman Schiessler