Blog 0022 - Der Papst und sein Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0022 - Der Papst und sein Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch

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Der Papst und sein Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch

Kolportiert wurde, daß das Kirchenoberhaupt neue Regeln im Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen erlassen hat.
 
Konkret geht es darum, daß eine kirchliche Meldepflicht an den jeweiligen Bischof festgelegt wurde. Staatliche Stellen sind hier natürlich nicht einbezogen. Es handelt sich somit um eine rein innerkirchliche Maßnahme, welche insbesondere die rechtliche Stellungen des einzelnen Opfers in keiner Weise berührt und somit auch nicht verbessert.

Von der Verpflichtung sind alle Kleriker und Ordensleute der katholischen Kirche betroffen. Besondere Konsequenzen, im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtung sind damit aber nicht verbunden. Jedenfalls sind keine solchen bekannt.

Neu ist vielleicht, daß insbesondere die Bischöfe hier in die Verantwortung mit einbezogen werden, also die Kleriker, welche oft Kenntnis von solchen Vorfällen hatten, aber nichts unternahmen. Die Meldepflicht entpuppt sich somit als eine reine Maßnahme gegen die innerkirchliche Vertuschungspraxis und auch unter Umständen als eine gegen den innerkirchlichen Wanderzirkus von Sexualverbrechern.
 
Die Bischöfe sind dann in der Folge verpflichtet die Vorfälle an den Vatikan zu melden, welcher dann den Vorfall – hoffentlich - entsprechend sanktioniert.

All dies ist, wie gesagt, in Bezug auf das Opfer völlig bedeutungslos und besteht auch insbesondere keine Möglichkeit des Opfers sich im Rahmen des im Vatikan durchgeführten „Strafverfahrens“ auch dort zu beteiligen.
 
Jedenfalls wäre es möglich, im Zuge einer Art der Privatbeteiligung in diesem Strafverfahren, dies wie im österreichischen Strafverfahren gem. § 67 StPO, dem Geschädigten im Rahmen einer gleichkommenden Verfahrensposition eine entsprechende Entschädigung zu gewähren. Daß dies nicht möglich ist bestätigt eindeutig, worum es dem Vatikan und der gesamten katholischen Kirche auch unter diesem Papst geht: Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, werden auf alle Fälle abgelehnt und wo es nur geht verhindert.
 
Auch diese Maßnahme ist keineswegs auch nur im Ansatz geeignet, für das Opfer irgendeine Verbesserung zu bringen. Es ist lediglich beabsichtigt der katholischen Kirche es irgendwie zu ermöglichen, einen gewissen Überblick über solche Vorkommnisse in ihrer Organisation zu verschaffen. Es geht somit nur um Eigeninteressen. Mehr ist es auf keinen Fall.
 
Wenn aber solche zentralen Maßnahmen kirchenrechtlich möglich sind, dann wäre es dem Papst sicherlich auch möglich gewesen, den Verjährungseinwand in einem Zivilverfahren jeder kirchlichen Einrichtung weltweit zu verbieten, sobald diese privatrechtlich in Anspruch genommen wird. Dies wäre eine Maßnahme gewesen, welche allen Menschen, auch bei solchen, welche der katholischen Kirche nicht so zugetan sind, einen gewissen Respekt abgenötigt hätte.
 
Es ist ferner davon auszugehen, daß der Vatikan auch in der Lage ist bzw. wäre, die Mittel aufzubringen um hier entsprechende Entschädigungszahlungen gemäß den nationalen Rechtsordnungen, jedenfalls auf europäischem Niveau, zu leisten.
 
Stattdessen besteht man aber selbst für alles und jedes entschädigt zu werden und schließt dafür entsprechende Abkommen. (vgl. Vermögensrechtliche Beziehung zwischen Staat und Kirche)
 
Aktuell ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, daß seitens des Bundes gemäß dem Auskunftspflichtgesetz mitgeteilt wurde (GZ: BKA 180.100/0017-I/6/2019), daß die katholische Kirche und drei weitere Religionsgesellschaften für die Bezahlung der 1250 Kirchenbedienstete jährlich insgesamt einen Betrag in der Höhe von 41,91 Mio. Euro erhalten. Auf die € 17, 25 Mio. für Joseph II wird hier nur am Rande verwiesen.
 
Dabei handelt es sich gemäß dieser Auskunft um eine sogenannte ständige Leistung der Republik gegenüber diesen Religionsgesellschaften und hat diese ihre Grundlage im Nationalsozialismus. (vgl. Eine Österreichische Familiengeschichte von Wiedergutmachung)
 
Welche ständigen Leistungen die katholische Kirche, völkerrechtlich abgesichert auf dieser Ebene gegenüber den Mißbrauchsopfern erbringt, ist nicht bekannt. Das hat sich auch durch diese Maßnahme nicht geändert. Über diesbezügliche Initiativen des Papstes wird jedenfalls nicht berichtet, wären aber angebracht und würde die hier gegenständliche Meldepflicht aus der Sicht der Betroffenen mit Sinn erfüllen.
 
Man ist in der katholischen Kirche offenbar der Ansicht, daß hier Gesten und eine Symbolik (Klasnic - Kommission) ausreichen, während man auf der anderen Seite ad Infinitum Entschädigungen erhält, für Schäden, welche niemand konkret nachvollziehen kann.
 
Wien, am 10.05.2019
RA Dr. Roman Schiessler
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