Blog 0022 - Der Papst und sein Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch
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Der Papst und sein Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch
Konkret geht es darum, daß eine kirchliche Meldepflicht an den jeweiligen Bischof festgelegt wurde. Staatliche Stellen sind hier natürlich nicht einbezogen. Es handelt sich somit um eine rein innerkirchliche Maßnahme, welche insbesondere die rechtliche Stellungen des einzelnen Opfers in keiner Weise berührt und somit auch nicht verbessert.
Die Bischöfe sind dann in der Folge verpflichtet die Vorfälle an den Vatikan zu melden, welcher dann den Vorfall – hoffentlich - entsprechend sanktioniert.
Jedenfalls wäre es möglich, im Zuge einer Art der Privatbeteiligung in diesem Strafverfahren, dies wie im österreichischen Strafverfahren gem. § 67 StPO, dem Geschädigten im Rahmen einer gleichkommenden Verfahrensposition eine entsprechende Entschädigung zu gewähren. Daß dies nicht möglich ist bestätigt eindeutig, worum es dem Vatikan und der gesamten katholischen Kirche auch unter diesem Papst geht: Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, werden auf alle Fälle abgelehnt und wo es nur geht verhindert.
Wenn aber solche zentralen Maßnahmen kirchenrechtlich möglich sind, dann wäre es dem Papst sicherlich auch möglich gewesen, den Verjährungseinwand in einem Zivilverfahren jeder kirchlichen Einrichtung weltweit zu verbieten, sobald diese privatrechtlich in Anspruch genommen wird. Dies wäre eine Maßnahme gewesen, welche allen Menschen, auch bei solchen, welche der katholischen Kirche nicht so zugetan sind, einen gewissen Respekt abgenötigt hätte.
Es ist ferner davon auszugehen, daß der Vatikan auch in der Lage ist bzw. wäre, die Mittel aufzubringen um hier entsprechende Entschädigungszahlungen gemäß den nationalen Rechtsordnungen, jedenfalls auf europäischem Niveau, zu leisten.
Stattdessen besteht man aber selbst für alles und jedes entschädigt zu werden und schließt dafür entsprechende Abkommen. (vgl. Vermögensrechtliche Beziehung zwischen Staat und Kirche)
Dabei handelt es sich gemäß dieser Auskunft um eine sogenannte ständige Leistung der Republik gegenüber diesen Religionsgesellschaften und hat diese ihre Grundlage im Nationalsozialismus. (vgl. Eine Österreichische Familiengeschichte von Wiedergutmachung)
Welche ständigen Leistungen die katholische Kirche, völkerrechtlich abgesichert auf dieser Ebene gegenüber den Mißbrauchsopfern erbringt, ist nicht bekannt. Das hat sich auch durch diese Maßnahme nicht geändert. Über diesbezügliche Initiativen des Papstes wird jedenfalls nicht berichtet, wären aber angebracht und würde die hier gegenständliche Meldepflicht aus der Sicht der Betroffenen mit Sinn erfüllen.
Man ist in der katholischen Kirche offenbar der Ansicht, daß hier Gesten und eine Symbolik (Klasnic - Kommission) ausreichen, während man auf der anderen Seite ad Infinitum Entschädigungen erhält, für Schäden, welche niemand konkret nachvollziehen kann.
Wien, am 10.05.2019
RA Dr. Roman Schiessler