Blog 0055 - Sternsingen - Ein weiterer organisierter Mißbrauch - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0055 - Sternsingen - Ein weiterer organisierter Mißbrauch

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Sternsingen - Ein weiterer organisierter Mißbrauch

Das alljährlich stattfindende Sternsingen findet dieser Tage wieder statt. Organisiert wird dies von der katholischen Jungschar, einer klerikalen Vorfeldorganisation der katholischen Kirche für Minderjährige.
 
Daraus ergibt sich bereits das erste Problem, nämlich daß nach wie vor Einrichtungen der katholischen Kirche Minderjährige und Kinder organisieren und mit diesen finanzielle relevante Aktionen ins Leben rufen und diese auch durchführen. Von spezifischen Aufsichtsmaßnahmen, welche in Anbetracht rezenter Ereignisse durch aus angebracht wären, ist nichts bekannt.
 
Gerade der Teil der Gesellschaft, welcher im klerikalen Bereich besonders gefährdet ist (vgl. Alles nur eine Kampagne gegen die Kirche), wird wiederum dazu eingesetzt, der katholischen Kirche insgesamt einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, ohne daß die Geschädigten der Kirche etwas davon haben, Geschädigte, welche insbesondere in diesem Alter, in welchem die Kinder und Minderjährigen jetzt sind, welche diese Aktion tragen, unglaublichen Straftaten ausgesetzt waren.
 
Auch die Wahrscheinlichkeit, daß junge Menschen, welche an dieser Aktion der katholischen Kirche teilgenommen haben, Opfer solcher Straftaten geworden sind, ist jedenfalls gegeben.
 
Es ist ferner dabei davon auszugehen, daß erstens die jungen Menschen nicht über dieses verbrecherische Treiben innerhalb der katholischen Kirche informiert werden bzw. wurden, nämlich die Institution, für welche sie sich nun schlußendlich einsetzen und für welche sie auch selbst im Endeffekt mißbraucht werden und ist zweitens ist davon auszugehen, daß kein einziger Euro, welcher hier gesammelt wird, den Mißbrauchsgeschädigten zugutekommt, also den Menschen, welche in dem gleichen Alter waren, als sie diesen Verbrechen ausgesetzt waren.
 
Es fällt auf, daß sich am Bestreben der katholischen Kirche, sich der Kinder und der Minderjährigen einer Gesellschaft zu bemächtigen nichts geändert hat. Die Gefahren, welche dabei auftreten sind evident und auch allseits bekannt. Trotzdem sind keine Initiativen des Staates erkennbar, dieses Treiben unter eine effektive Kontrolle zu stellen oder überhaupt eine Ende zu bereiten. Diese Gefahren werden jedenfalls völlig ignoriert und die jungen Menschen werden sich selbst überlassen. Eine Aufklärung derselben findet jedenfalls nicht statt.
 
Generell ist es nicht zu befürworten, daß Kinder und Minderjährige klerikal beeinflußt werden. Die idealistische Grundeinstellung von Menschen in diesem Alter, läßt dies einfach nicht zu. Das geringe Ausmaß an Lebenserfahrung, welches ein Ausnützen in jeder Hinsicht ermöglicht aber jedenfalls erleichtert, sollte hierfür Begründung genug sein. Die Geschichte zeigt dies eindeutig.
 
Auch die noch immer bestehende geringe Glaubwürdigkeit von Kindern und Minderjährigen, wenn es gilt Übergriffe einer rechtlichen und somit gerichtlichen Aufarbeitung zuzuführen, tut ihr Übriges. Der soziale Schutz ist viel zu gering, um sie einer solchen Gefahr auszusetzen. Auch sind die Machtunterschiede zu groß und sollten bzw. müssen daher kompensiert werden. Schon gar nicht darf es geschehen, daß der Nachwuchs einer Gesellschaft zur finanziellen Stärkung einer solchen Einrichtung wie der katholischen Kirche herangezogen wird und hierfür überall in den Medien und der Politik, darüber hinaus noch völlig unkritisch, dafür geworben wird.
 
Allein, daß überhaupt nicht nachvollzogen werden kann, wo das so gesammelte Geld tatsächlich dann auch hinfließt, wofür es verwendet wird und diesbezüglich keine öffentliche Kontrolle dieser öffentlichen Aktion stattfindet, macht die gesamte Aktion, insbesondere aus der Sicht der jungen Menschen, inakzeptabel. Der tatsächliche, konkrete Geldfluß ist nirgendwo ersichtlich. Nur einer Tatsache kann man sich aber sicher sein, nämlich daß an Mißbrauchsgeschädigte kein Cent fließt.
 
Jeder, der will kann es aber ändern. Spenden an „betroffen.at“ können jeder Zeit geleistet werden, dies mit der Garantie, daß sie zur Verfolgung und Linderung der Folgen klerikaler Straftaten, begangen an Kindern und Minderjährigen, eingesetzt werden.
 
Bank Austria: BIC: BKAUATWW, IBAN: AT80 1200 0515 1601 3719
 
Wien, am 10.12.2019
RA Dr. Roman Schiessler
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