Blog 0065 - Teiltauglichkeit und Kleriker - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0065 - Teiltauglichkeit und Kleriker

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Teiltauglichkeit und Kleriker
 
Nun ist es vollbracht. Die Teiltauglichkeit ist beschlossen und hat den Ministerrat passiert (www.krone.at). Nach wie vor ist es aber so, daß Kleriker selbst keinen Wehrdienst zu leisten brauchen. (vgl. Die „allgemeine“ Wehrpflicht - Ein Privileg der Kleriker)
 
Es ist demnach nach Ansicht des Gesetzgebers und der Politik so, daß auf der einen Seite Kleriker Kinder und Minderjährige mißbrauchen können, somit in der Lage sind derartige Straftaten begehen können unter Einsatz massivster Gewalt, aber auf der andern Seite keinen Dienst für das Vaterland bzw. für die Allgemeinheit zu leisten brauchen.
 
Nach den neuersten Regelungen können sie nicht einmal diejenigen Aufgaben erfüllen, welche für eine teiltauglichen Grundwehrdiener vorgesehen sind.
 
Es mutet geradezu als absurd an, daß einerseits man in der Lage schwerste Sexualstraftaten zu begehen, aber anderseits die Erfüllung dieser Verpflichtung nicht möglich ist, bzw. diesen Herrschaften nicht zugemutet werden kann.
 
Im Gegensatz dazu ist kein Fall bekannt, bei dem ein Grundwehrdiener als Opfer einer solchen Sexualstraftat als untauglich befunden wurde.
 
Es ergibt sich die paradoxe Situation, daß der Straftäter, welcher ein derartiges Verbrechen (§ 17 StGB) begangen hat, nicht in Erfüllen der Wehrpflicht zum Grundwehrdienst herangezogen wird, das Opfer der Straftat aber schon.
 
Der Mangel an jungen Menschen in unserer Gesellschaft macht sich insgesamt immer mehr bemerkbar. Das ist am Bundesheer natürlich nicht spurlos vorüber gegangen. Interessant dabei ist es aber zu beobachten, daß wir uns trotzdem noch Privilegien dieser Art, wie hier gegenständlich, offensichtlich noch immer leisten können, ohne daß hierüber nur der Ansatz einer politischen Diskussion stattfindet. So schlimm kann daher die Situation noch nicht sein.
 
Daß dies alles mit dem Wissen über den Mißbrauchsskandal in der katholischen Kirche stattfindet, schlägt aber dem Faß den Boden aus.
 
Gerade zu lächerlich mutete es dann auch an, daß jetzt auch eine App für die Musterung kommen soll. Mehr Geld für die Rekruten, beispielsweise nach Schweizer Vorbild (www.vtg.admin.ch) gibt es natürlich nicht, denn dafür sind keine Mittel vorhanden, dies obwohl man sich die Schweiz gerade bei der Wehrpflicht, so auch bei der Frage der Teiltauglichkeit, immer wieder als Vorbild nimmt. Daß die katholische Kirche aber massiv aus Steuermitteln unterstützt wird (vgl. Vermögensrechtliche Beziehungen Staat - Kirche) findet politische in Bezug auf die Grundwehrdiener keine Berücksichtigung.
 
Es ergibt sich somit wiederum eine paradoxe Situation. Eine Ansammlung von Sexualverbrechern wird massiv finanziell vom Staat unterstützt, braucht keinen Wehrdienst zu leisten, die Geschädigten aber erhalten zum Ersten keinen Schadenersatz für die an ihnen begangen Straftaten, haben aber zum Zweiten die Pflicht diesen Zwangsdienst zu abzuleisten und werden dafür zum Dritten wirtschaftlich somit nochmals geschädigt.
 
Man braucht ideologisch in diesem Zusammenhang nicht besonders einseitig eingestellt zu sein, um zu erkennen, daß hier die Welt nicht in Ordnung ist. Es bestätigt nur die Tatsache, daß es bei der Wehrpflicht nur um Erniedrigung und wirtschaftliche Ausbeutung von jungen Menschen geht und dies ist der eigentliche Grund dafür, warum Kleriker diesen Frondienst nicht ableisten wollen, weil sie grundsätzlich lieber auf der Seite der Ausbeuter stehen und andere erniedrigen, selbst aber nicht ausgebeutet bzw. erniedrigt werden wollen. Ein Zustand, der seit über 2000 Jahre in dieser Form besteht und sich aus der sich der Kleriker natürlich bewährt hat.
 
Wien, am 12.03.2020
RA Dr. Roman Schiessler
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