Blog 0006 - Grundrechte schützen - vor allem vor den Beschützern - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0006 - Grundrechte schützen - vor allem vor den Beschützern

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Grundrechte schützen - vor allem vor den Beschützern

Dieser Tage wird man immer mehr mit dem Argument konfrontiert, daß die Regierung im Rahmen der Corona-Krise nur Leben gerettet und daher alles richtig gemacht hat. Sie verweist einerseits auf Zahlen, welche sie selbst produziert hat und deren Überprüfbarkeit in jeder Hinsicht nicht gegeben ist anderseits ist sie nicht einmal in der Lage, den Unterschied zwischen Infektion und Erkrankung darzustellen und in der Folge zu beachten. Auch die Frage der eigentlichen Todesursachen bei den vermeintlich an Corona Verstorbenen wird nicht geklärt. Daß regelmäßig - die Maßnahmen begleitend - Obduktionen durchgeführt werden sollten, um die Todesursache im Einzelnen festzustellen, hat sich da noch nicht herumgesprochen.

Bei den hier handelnden Herrschaften handelt es sich samt und sonders um Personen, welche vorgeben natürlich nur im Allgemeininteresse unterwegs zu sein. Bemerkenswert dabei ist nur, daß diese selbsternannten Altruisten durchwegs nicht von dem Shut down betroffen sind, welcher andere in den Ruin und in die Armut treiben. (vgl. Shutdown für alle?)

Erstes Angriffsziel von allen diesen Beschützern sind auffallender Weise immer aber die Grundrechte. Genau diese Bestimmungen, welche dem Einzelnen einen Freiraum vor staatlicher Willkür garantieren und die historisch betrachtet mit Tausenden und Millionen von Toten erkämpft wurden.
 
Wenn wir uns die Entstehungsgeschichten der beiden Grundrechtskataloge, welche bei uns im Verfassungsrang stehen, ansehen, die des Staatsgrundgesetzes über die allgemein Rechte der Staatsbürger von 1867 und die der Europäischen Menschenrechtskonvention, dann sollte diese Tatsche allen eigentlich begreiflich sein und somit auch die gesellschaftliche Bedeutung dieser verfassungsrechtlichen Bestimmungen, wenn schon bei den Inhalten offensichtlich Defizite bestehen. Das StGG 1867 ist das Ergebnis eines revolutionären Geschehens der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die EMRK das Resultat von 2 Weltkriegen mit dutzenden Millionen Toten.
 
Diese beiden Grundrechtskataloge werden jetzt beiseitegeschoben um
 
  1. es Politikern zu ermöglichen mit dem Vorwand die Allgemeinheit zu beschützen oder vor einer Gefahren zu bewahren, eine Angstkampagne zu starten, um die Angst erst in die Bevölkerung zu tragen, ohne einem entsprechenden realen Hintergrund,
  2. es Politikern zu ermöglichen sich mit einseitigen und willigen Experten zu umgeben, um scheinwissenschaftlich, ohne entsprechender und breiter Diskussion, eine bestimmte Linie öffentlichkeitswirksam auf diese Art und Weise zu begründen und auch durchzusetzen,
  3. es Politikern zu ermöglichen Medien mit Hilfe einer überbordenden Presseförderung medial gefügig zu machen, um so die öffentliche Meinung unabhängig von sachlichen Argumenten zu steuern,
  4. es Politikern zu ermöglichen Zahlengebilde zu schaffen, welche öffentlich präsentiert werden, ohne daß diese Zahlen mit dem Normalzustand öffentlich vergleichend in eine Beziehung zu gesetzt werden, um damit die öffentliche Meinung zu manipulieren. Dies gilt insbesondere für den Bereiche der Morbidität und Mortalität in Bezug auf die Coronaproblematik, wissend, daß kaum jemand die Möglichkeit hat, diese selbst zu überprüfen,
  5. es Politikern zu ermöglichen die Hälfte der Bevölkerung in den Ruin zu treiben und sie zu Bittstellern zu machen. Dies alles natürlich nur zum Schutz derselben,
  6. es Politikern zu ermöglichen den Rechtstaat und die Grundrechte ins Lächerliche zu ziehen und die Bedeutung derselben in der Gesellschaft als für verzichtbar darzustellen,
  7. es Politikern zu ermöglichen ein System von Abhängigkeiten zu einer Interessenvertretung zu schaffen,
  8. es Politikern zu ermöglichen sämtliche Bildungsinstitutionen, somit Schulen und Universitäten, lahm zu legen, da es sich dann erfahrungsgemäß leichter regieren läßt,
  9. es Politikern zu ermöglichen die gesamte Justiz auf Eis zu legen. Es ist daher nicht möglich zeitnah rechtsstaatliche Verfahren in Gang zu setzen, um in irgendeiner Form eine Überprüfung der so gesetzten Maßnahmen durchzuführen
  10. es Politikern zu ermöglichen überhaupt darauf hinzuwirken, die wahren Ursachen für die Erkrankungen herauszufinden und die Ursachen für die gegenwärtigen Todesfälle (Obduktionen)
  11. es Politikern zu ermöglichen einer Pharmaindustrie über eine durch den Einzelnen nachzuweisenden Immunität ein geregeltes Einkommen zu verschaffen, wissend, daß bei mutierenden Erregern das Impfen nur einen - wenn überhaupt - begrenzten Erfolg hat. Von einem solchen Nachweis wird in der Folge dann das Ausüben von Rechten abhängig gemacht und
  12. es Politikern zu ermöglichen ein Exempel zu statuieren um zu zeigen, daß sie im Prinzip tun und lassen können was sie wollen.
 
Es sind somit immer die Grundrechte, welche die ersten Opfer solcher gemeinnützigen Bestrebungen sind. In weiterer Folge sind es dann die Menschen selbst. Man kann sich durchaus Fragen stellen, ob ein Unterscheid zwischen Beschützern, Tyrannen oder Diktatoren besteht. Vielleicht sind die Methoden von Beschützern etwas distinguierter, im Ergebnis besteht kein Unterschied.
 
Wien, am 03.05.2020
RA Dr. Roman Schiessler
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