Blog 0021 - Die Klasnic - Kommission und ihr Weltbild
Blogs >>> > klerikaler Mißbrauch
Die Klasnic-Kommission und ihr Weltbild
In einer österreichischen Tageszeitung (oe24.at) wurde ein besonderer Fall eines sexuellen Mißbrauches in der katholischen Kirche bekannt. Die Geschichte der Ursula E. mutet insoweit etwas anders, vielleicht bei so manchen auch etwas eigenartig an, da es hier um einen Mißbrauch bzw. eine Art davon geht, welcher in der Öffentlichkeit noch nicht in dem Ausmaß bekannt ist und den man nicht so leicht für gegeben ansieht.
Es geht ganz allgemein gesprochen um den sexuellen Mißbrauch durch Frauen, hier begangen hier an einem Mädchen.
Die dafür „zuständige“ Einrichtung, die sogenannte Klasnic-Kommission, hat Entschädigungsleistungen rundweg abgelehnt.
Es ist offenbar gerade in solchen, konservativen Kreisen, welchen die Mitglieder der Klasnic-Kommission wohl angehören besonders schwierig, solches zu akzeptieren, doch scheint der Zwang zum Oralverkehr, wie in diesem Fall beschrieben und vorgebracht nicht so abwegig, als daß man ihn nicht glauben kann. So etwas denkt man sich schwer aus.
Auch ist die Begründung der Ablehnung schlichtweg unnachvollziehbar. Es wird festgehalten, daß zusätzliche Angaben oder Informationen gefehlt haben sollen. Welche das sind, bleibt, wie immer, unerwähnt. Man kann aber davon ausgehen, daß eine erwachsene Frau, wie die Betroffene dies nun einmal ist, in der Lage ist, einen Oralverkehr unter Personen weiblichen Geschlechts zur Darstellung zu bringen.
Die Entscheidungen dieses Gremiums sind aber wie immer nicht transparent bzw. durchschaubar. Gerade hier kann man daher wohl sagen, daß hier bei dieser Entscheidung das Weltbild der Kommissionsmitglieder wohl Pate gestanden hat. Eine objektive Beurteilung kann nicht stattgefunden haben.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf, lautet das Motto. Begründungen, wie bei Urteilen staatlicher Gerichte gibt es nicht. Berufungsmöglichkeiten gibt es ebenfalls nicht, die Vorgehensweise ist apodiktisch. Roma Locuta – Causa finita lautet die Losung. Jedenfalls glaubt man in einer solchen Position zu sein.
Allein der Tabubruch, daß man öffentlich eingestehen mußte, daß Priester, also Personen männlichen Geschlechts als Kleriker Kinder und Minderjährige missbrauchen, war schon eine schwere Geburt und jetzt der sexuelle Mißbrauch durch eine Frau, durch eine Nonne.
Als Conclusio bleibt das bisher Gesagte. Solche Fälle müssen vor Gericht und objektiv und rechtsstaatlich verhandelt werden. Dies ist die einzige Möglichkeit einem solchen Tabudenken Herr zu werden.
Die Verjährungsproblematik ist gerade bei solchen Fällen virulent und zeigt, daß die Gesellschaft und vor allem die Politik oder auch nur diese nicht bereit und in der Lage ist bzw. sind, solche Fälle entsprechend und vor allem mit nachhaltiger Wirkung aufzuarbeiten.
Daß die Betroffene diese Ablehnung zu Recht als Verhöhnung und neuerliche Traumatisierung empfindet, ist da nur eine logische Folge, wird aber auf die Klasnic-Kommission bzw. deren Mitglieder (vgl. http://www.ra-dr-schiessler.at/blog/index.php?die-klasnic---kommission-und-zivilrecht , Die Klasnic - Kommission und das Zivilrecht) keinen besonderen Eindruck machen. Wichtig ist lediglich, daß wieder Geld gespart werden kann und Schaden von der Kirche abgewendet wird; dies ist ja die wichtigste Aufgabe dieser kirchlichen Einrichtung.
Es bleibt abschließend nur zu hoffen, daß dieses Schauspiel ehebaldigst ein Ende nimmt.
Wien, am 06.05.2019
RA Dr. Roman Schiessler