Blog 0024 - Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0024 - Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat

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Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat

In letzter Zeit ist eine bedenkliche Situation in Bezug auf die Grundrechte entstanden. Die Ursache liegt darin, daß es zunehmend Bestrebungen gibt, Grundrechte als Handlungsauftrag für den Staat zu sehen.

Ursprünglich sind verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte als Grund- und Freiheitsrechte zu verstehen, welche einen Freiraum gegenüber dem Staat gewährleisten sollen. Dem Bürger wird somit Eigenverantwortung verliehen um sein Leben selbst in die Hand zu nehmen und zu gestalten.
 
Grundrechte sind auch im historischen Kontext immer so verstanden worden und wurden rechtlich auch immer so verstanden.
 
Es ist aber auch klar, daß diese Sicht der Grundrechte dem Staat enorme Einschränkungen auferlegen und den politischen Handlungsspielraum deutlich einschränken.
 
Daher sind auch die Bestrebung aus staatlicher Sicht erklärbar, den durch diese verfassungsgesetzlich gewährleisten Rechte dem Bürger gewährten Spielraum einzuschränken. Dies kann grundsätzlich auf zwei Arten geschehen:
 
  1. Abschaffung der Grundrechte oder
  2. Uminterpretation derselben
 
Die erste Variante ist politisch unpraktisch und rechtlich kaum durchführbar. Es ist nicht leicht zu vermitteln, die Grundrechte abzuschaffen und so den beabsichtigen Willen - Erweiterung des politischen Handlungsspielraumes - offenkundig werden zu lassen.
 
Für die beabsichtigen politischen Zwecke ist die zweite Variante weitaus geeigneter und in der Umsetzung vorteilhafter. Es ist nicht erforderlich, die Grundrechte abzuschaffen. Umso mehr kann man dies als Fürsorge des Staates für den einzelnen verkaufen. Die Gefahren, welche damit verbunden sind, werden dabei wissentlich verschwiegen.
 
Die Gefahr besteht vor allem darin, daß der Freiraum des Bürgers geradezu ins Gegenteil verkehrt wird. Er wandelt sich vom eigenständig handelnden Individuum zum befürsorgten Empfänger willkürlicher hoheitlicher Anordnungen, wie beispielsweise der Impfpflicht und sonstiger „Gesundheits“-maßnahmen.
 
Es findet eine Pervertierung des einstigen Grundrechtsgedanken statt. Der Staat benutzt schiebt die Grundrechte vor, um die Freiheit des Bürgers einzuschränken. Am besten kann dies am Grundrecht gem. Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) dargestellt werden. (Siehe Das nackte Leben)
 
Hinzu kommt noch, daß es fälschlicherweise als „Supergrundrecht“, welches über allen anderen steht, dargestellt wird und so als pervertierte und rechtlich falsche Begründung herhalten muß, welches alle anderen Grundrechte „sticht“.
 
Dieses Grundrecht ist aber genauso ein Grund- und Freiheitsrecht wie jedes andere und richtet sich insbesondere in seiner Urfassung in der EMRK gegen die Todesstrafe. Es richtet sich somit gegen den Staat und seine angeordneten rituellen Tötungen. Es ist aber mit Sicherheit kein Grundrecht, welches die Grundlage für die derzeit in Geltung stehenden „Gesundheits“-maßnahmen bildet bzw. bilden kann.
 
Es ist auch keine Grundlage für staatliche Fürsorgemaßnahmen, welche den Bürger bevormunden und sein Menschsein, repräsentiert durch alle anderen, weitern Grundrechte, hinwegrafft.
 
Zu glauben, daß staatliche Fürsorge im Abtausch mit dem ursprünglichen Gedanken der Grundrechte einen Mehrwert für den einzelnen bringt, ist ein fataler Irrtum. Geschaffen werden gegängelte Menschen und ein autoritäres gesellschaftlichen Denken, welches schlußendlich bewirkt, daß für den einzelnen ein immer kleinerer Freiraum bleibt.
 
Es ist das klassische Beispiel einer politischen Falle, in die zahlreiche Menschen tappen werden, wenn man dieses Thema nicht in einem breiten öffentlichen Diskurs bespricht. Ebenso wird der Wohlstandsverslust enorm sein, denn aus staatlichen Maßnahmen ist noch nie Wohlstand größeren Ausmaßes entstanden, weil der Staat selbst nichts zu produzieren in der Lage ist und nur scheinbar die Bürger versorgt.
 
Gössendorf, am 13.12.2021
RA Dr. Roman Schiessler
 
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