Blog 0026 - Corona - die Bevölkerung verarmt - RA Dr. Roman Schiessler

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Corona - die Bevölkerung verarmt

Wir erleben derzeit eine Inflationsrate von mehr als 5%, steigende Energiepreise, steigende Lebensmittelpreise etc.

Verschärft wird diese Entwicklung noch dadurch, daß viele Menschen ihre Arbeit verlieren oder, sofern sie eine solche noch haben, mit dieser immer weniger Geld verdienen.
 
Jetzt ist es grundsätzlich nichts Neues, daß Menschen von ihrer Arbeit nicht mehr leben können („working poor“). Zu dieser allgemeinen Entwicklung gesellt sich die von der Politik künstlich herbeigeführte Coronakrise, welche die Menschen buchstäblich in die Armut und in der Folge in die Verzweiflung treibt. Die zahlreichen Suizidversuche - erfolgreich oder nicht - geben ein beredtes Zeugnis.

Darüber, wie man dieser Entwicklung entgegenwirken kann, gibt es mehr oder weniger seriöse Ansichten. Eines scheint aber sicher zu sein: Ein „weiter so“ kann und darf es nicht geben.

Es gilt jedenfalls zuerst herauszuarbeiten, wo grundsätzlich das Versagen der Politik zu finden ist und wo strukturell der Schuh drückt.

Tatsche ist, daß das Individuum immer mehr vom Geldfluß an sich ausgeschlossen wird und die Kluft zwischen den insgesamt weltweit zur Verfügung stehenden Finanzmittel und dem was den Menschen zur Verfügung steht, immer größer wird.

Dies ist auch und vor allem daran zu beobachten, daß die globalen Vermögensverwaltungsstrukturen, deren Aufbau wir in den letzten Jahrzehnten zugelassen und sogar noch gefördert haben, (Blackrock, Vanguard etc.) immer mehr Finanzvolumen anhäufen - auch jetzt in der Coronakrise - während im Gegensatz dazu der einzelne Mensch absolut und relativ immer weniger zur Verfügung hat.

Dreh- und Angelpunkt einer Lösung der hier dargestellten Problematik muß daher in der vermehrten Beteiligung des einzelnen Menschen am Geldfluß liegen.

Derzeit ist es eindeutig so, daß das Individuum, vor allem wenn es sich in einem unselbständigen Erwerbsverhältnis befindet, schon aufgrund strukturellerer Gegebenheiten von einem entsprechenden Geldfluß, ausgeschlossen ist. Dies liegt vor allem daran, daß dem Arbeitnehmer die Bewertung seiner eigenen Arbeitsleistung kaum möglich ist. In der Realität kann man von einer völligen Fremdbestimmung diesbezüglich sprechen.

Es ist Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik, solchen Entwicklungen entgegenzustehen und das Wirtschaftsleben so zu gestalten, daß das Menschsein in den Mittelpunkt rückt und der Fluß von Finanzmitteln so organisiert wird, daß das Individuum davon nicht systematisch ausgeschlossen wird.

Als Ausganspunkt für solche wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Reformen bietet sich natürlich zuallererst das jeweilige Arbeitsverhältnis an.

Es ist, wie bereits aufgezeigt, dem einzelnen Menschen nicht möglich, wirtschaftlich mit globalen Strukturen in der Wirtschaft mitzuhalten; dies aufgrund seiner nicht gegeben Bewertungshoheit seiner eigenen wirtschaftlichen Leistung. Um aber zumindest einen Teil der Finanzströme über das Individuum zu leiten ist es notwendig, die menschliche Arbeitskraft höher zu bewerten als es das Wirtschaftssystem tatsächlich von selbst vornimmt.

Als gesetzgeberische Konsequenz bietet sich hier das Bewertungssystem des Ertragssteuerrechts an: die Kosten für Personalaufwendungen sind ertragssteuerrechtlich höher anzusetzen als sie es tatsächlich sind. Die Bewertung der menschlichen Arbeitskraft im Wirtschaftsleben ist hier aus politischen Überlegungen heraus zu korrigieren.

Der Unternehmer hat den Vorteil der höheren Abschreibungen, und für den Arbeitnehmer besteht aufgrund der leichteren Finanzierbarkeit der menschlichen Arbeitskraft die Möglichkeit, für seine Tätigkeit im Unternehmen ein höheres Einkommen zu fordern. Die positiven wirtschaftlichen Effekte liegen auf der Hand.
 
Als rechtliche Rahmenbedingungen wäre vorzusehen, daß diese erhöhte Abschreibungsmöglichkeit begrenzt ist durch die Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG), nur für Klein- und Mittelbetriebe gilt (max. 500 Arbeitnehmer) und daß Konzernprivilegien nicht in Anspruch genommen werden. (§ 9 und § 10 KÖSt)
 
Dies wäre auch ein Beitrag zu einer gewissen Entglobalisierung des Steuersystems hin zu einem Steuersystem, welches die lokalen Wirtschaftskreisläufe in den Mittelpunkt stellt.
 
Konzernprivilegien, die Gruppenbesteuerung, die privilegierte Besteuerung von Schachtelerträgen, u.ä. stehen dann sozial- und wirtschaftspolitisch in Konkurrenz zu den hier vorgeschlagenen Maßnahmen und wird ein Vergleich in Bezug auf ihre jeweilige Sinnhaftigkeit und Sozialverträglichkeit der Regelungen stattzufinden haben. Das Ergebnis wird mE eindeutig sein.
 
Es käme ferner automatisch zu einer Bevorzugung von Betrieben, welche sich durch einen hohen Beschäftigungsanteil auszeichnen, wie dies beispielsweise im Bereich des Handwerks, des Handels und der Gastronomie der Fall ist.
 
Auch das Sozialsystem wäre leichter finanzierbar und zwar durch den Wirtschaftsfaktor für den es gemacht wurde und wird, nämlich den Menschen selbst.
 
Diese positiven Effekte würden rasch eintreten, der Beschäftigungsanteil würde ebenso schnell steigen und konsekutiv das den Menschen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen.
 
Wien, am 07.02.2022
RA Dr. Roman Schiessler
 
 
 
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