Blog 0028 - Public Health - Behandlungsvertrag - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0028 - Public Health - Behandlungsvertrag

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Public Health - Behandlungsvertrag

Wir erleben derzeit zunehmenden Einfluß des „Public Health“ - Gedankens im Bereich der Medizin.

Public Health wird definiert wie folgt:
 
Zitat (Wikipedia):
 
„Public Health (Öffentliche Gesundheit, Öffentliche Gesundheitspflege, auch öffentliche Gesundheitsfürsorge) ist das anwendungsorientierte Fachgebiet, das sich mit der Gesundheit der Bevölkerung (auch als Bevölkerungsgesundheit oder Volksgesundheit bezeichnet), insbesondere mit der Vorbeugung von Krankheiten, Förderung der Gesundheit und Verlängerung des Lebens beschäftigt. In den Anfängen (als Fach Hygiene oder Gesundheitspflege) ging es um die Eindämmung von Infektionskrankheiten. Im Laufe der Zeit entwickelte sich daraus ein umfassendes Verständnis über die Verbreitung und Verhinderung von Krankheiten in der Bevölkerung.
 
Eine Kernkompetenz von Public Health ist die Interdisziplinarität, bei der die Methoden der unterschiedlichsten Fachdisziplinen Anwendung finden. Diese umfassen beispielsweise folgende Teilgebiete: Epidemiologie, Sozialmedizin, Gesundheitsförderung und Prävention, Versorgungsforschung, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Ethik. Alle Teilgebiete haben das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten, zu verbessern und zu stärken.

Bei der Betrachtung der Gesundheit der Bevölkerung steht die Gesundheit von Personengruppen, Bevölkerungsteilen oder ganzen Bevölkerungen im Vordergrund, nicht die Gesundheit der einzelnen Person. Der konzeptionelle Ansatz von Public Health untersucht die geistigen, körperlichen, psychischen und sozialen Bedingungen von Gesundheit und Krankheit und ihrer systemischen Verknüpfung. Dabei geht es um das Zusammenwirken von Gesellschaft und Individuum und die entsprechenden Rückwirkungen auf die Gesundheit.
 
Die Gesundheit der Bevölkerung ist mehr als die Summe der Gesundheit der einzelnen Individuen. Public Health ist ein Bereich der Gesundheitswissenschaften, unter diesem Sammelbegriff können im Weiteren die Medizin, die Pflegewissenschaft und die Biowissenschaften zusammengefasst werden.“
 
Wie aus der Definition bzw. Beschreibung des „Public-Health“ - Gedankens hervorgeht, steht hier das Individuum im Bereich der Medizin nicht mehr an erster Stelle. Es wird behauptet, daß die Gesundheit der Allgemeinheit mehr ist als die Summe der Gesundheit der einzelnen Personen. Dies führt dazu, daß individuelle Gesundheitsinteressen zwangsläufig in den Hintergrund treten müssen, da dieses „Mehr“ an Gesundheit für die Allgemeinheit - was immer dies dann auch ist - offenbar nur so erreicht werden kann.
 
Auch ist dieser Gedanke, daß die Gesundheit des Kollektivs mehr ist als die Summe der Gesundheit der einzelnen Individuen, schlichtweg nicht vorstellbar. Es kann nicht sein, daß das Kollektiv gleichsam gesünder ist - die soll ja hoffentlich erreicht werden - als die Gesamtheit der Individuen. Wie dies möglich sein soll, ist nicht vorstellbar. Es ist schlicht Unsinn. Es kann durchaus spekuliert werden, daß andere, weniger menschenfreundliche Absichten hier verfolgt werden.
 
Tatsache ist, daß das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten dadurch massiv unter Druck bzw. in Gefahr gerät. Es droht eine Kollektivierung der medizinischen Behandlung, welche sich nicht mehr an den Bedürfnissen des Individuums, sondern an kollektivistischen Ansätzen orientiert, welche dann unter dem Public Health Gedanken, wissenschaftlich verbrämt, den Behandlungsvertrag inhaltlich beeinflussen. Wo hier dann den Mehrwert erzielt werden soll, ist schleierhaft.
 
Auch der in Folge dieses Vertrauensverhältnisses begründete Behandlungsvertrag wird vor allem zum Schaden des Patienten entwertet, da dies alles geeignet ist, die Haftung des Arztes aufzuweichen oder sogar ausschalten. Die Argumentation, man hätte ja die medizinischen Interessen des Kollektivs zu beachten gehabt und daß aus diesem Grund kein Behandlungs- und/oder Aufklärungsmangel gegeben ist, liegt auf der Hand.
 
Die politischen Einflußmöglichkeiten auf die Behandlung des Patienten steigen rasant an. Vor allem die völlig ohne Realitätsbezug stattfindende Überbetonung von Infektionskrankheiten ist ein beredtes Beispiel hierfür, obwohl Infektionskrankheiten in Industriestaaten kaum eine Rolle spielen.
 
Durch den „Public-Health“- Gedanken wird die Möglichkeit geschafft, industrielle Interessen, insbesondere die der Pharmaindustrie, verstärkt in die medizinische Behandlung miteinzubeziehen. Mit medialen Kampagnen ist es ferner ein Leichtes, dies zu realisieren. Die aktuelle Situation zeigt, daß Menschen dadurch massiv unter Druck geraten, sich mittels Angstkampagnen sinnlose, gar schädliche Produkte sich verabreichen zu lassen. Hierfür ist es natürlich erforderlich, das individuelle Vertrauens- und Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient zu schwächen bzw. gänzlich auszuschalten. Wenn daher kollektive Gesundheitsinteressen zu berücksichtigen sind, dann wird es dem einzelnen Patienten immer schwerer fallen, Behandlungen, aus welchem Grund auch immer, abzulehnen. Wohin dies führt, sehen ihr dieser Tage.
 
Ferner wird die klinische Arbeit des Arztes, also die Arbeit des Arztes am und mit dem Patienten, durch Vorgaben aus diesem Bereich mitbestimmt. Einflußnahmen dieser Art sind bereits jetzt deutlich am Vorgehen und Verhalten von Patienten und Ärzten erkennbar.
 
Spinnt man diesen Gedanken weiter, könnte überhaupt das individuelle Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient in Frage gestellt oder gar gleich abgeschafft werden.
 
Ob das von den Menschen gewollt ist, spielt dann keine Rolle mehr, weil die Interessen des einzelnen im kollektivistischen Gesundheitsansatz aufgehen und sich diesen a priori unterzuordnen haben.
 
Jeder Form der Kollektivierung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist daher strikt abzulehnen.
 
Saalbach, am 27.05.2022
RA Dr. Roman Schiessler

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