Blog 0030 - Wenn der Staat zum Täter wird - RA Dr. Roman Schiessler

Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwalt Dr. Roman SCHIESSLER
Direkt zum Seiteninhalt

Blog 0030 - Wenn der Staat zum Täter wird

Blogs >>> > Corona
Wenn der Staat zum Täter wird

Die „Coronazeit“ und der damit verbundene Skandal, eigentlich muss und kann man von einem Verbrechen sprechen, hat uns eines vor Augen geführt, nämlich dass ein Rechtsstaat, eine Demokratie, das Prinzip der Gewaltenteilung und Grundrechte als bestimmende Faktoren einer Gesellschaft keine Selbstverständlichkeit sind.

Man kann sich jetzt in stereotypen geschichtlichen Vergleichen ergehen und vor allem die NS-Zeit hierfür bemühen, man wird aber dadurch alleine nicht zu befriedigenden Analysen und Ergebnissen gelangen, nicht zuletzt deshalb, da sich durch Vergleiche, welcher Art auch immer, sich der gegenwärtige Zustand nicht ändert. Erforderlich ist, die Strukturen, Ursachen, Entscheidungs- und Wirkungsweisen totalitärer und autoritärer Regime zu erkunden und a priori zu durchschauen. Zeitzeugen zu vergangenen Ereignissen sind hier hilfreich. (vgl. unten)
 
Wenn der Staat zum Täter wird, ist das Schutz- und Treueverhältnis zwischen Staat und dem einzelnen Bürger, wie in der Staatsrechtslehre immer wieder gepredigt, zerrüttet. Der Staat verletzt seine Schutzpflicht gegenüber dem Bürger, besteht aber auf einer Treupflicht, welche schlussendlich in Gehorsam mündet, der den Bürger bis in die Selbstaufgabe zwingt. Der Hauptangriff des Staates erfolgt auf die sogenannten bürgerlichen Freiheiten, somit auf die verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte.
 
Eine Verletzung der Schutzpflicht, welche durch ein Totalversagen der Institutionen gekennzeichnet ist, namentlich der Behörden und Gerichte ist, ja sogar von einer Hörigkeit des gesamten öffentlichen Dienstes, einschließlich der Richter. Wird der Staat zum Täter resultiert aus dieser Situation auch, dass es zu keiner Verfolgung der damit verbundenen Straftaten kommen kann, da dies Aufgabe der Institutionen ist, welchen die Verfolgung von Straftätern obliegt, diese aber versagen und Teil des kriminellen Systems sind.
 
Der Staat vergeht sich aber nicht nur am einzelnen Menschen, sondern auch an der Bevölkerung insgesamt. Er vergeht sich an den Bürgern dadurch, dass er deren Existenzberechtigung in Frage stellt und er setzt Maßnahmen, die dies Realität werden lässt. Schlußendlich liegt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit an sich vor, da die menschliche Existenz selbst in Frage gestellt wird.
 
Es werden nicht nur Einzelne, sondern auch Angehörige von Berufsgruppen, die sich gegen dieses Vorgehen stellen, systematisch verfolgt. Berufsgruppen, welche aufgrund ihrer Profession mit der Aufgabe betraut sind, solchen Tendenzen in einem Staat entgegenzutreten, stehen im Focus der staatlichen Verfolgung. Ziel ist die Gleichschaltung aller gesellschaftlichen Bereiche insbesondere durch die Unterdrückung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, was als wesentliches Strukturelement faschistischer Entwicklungen in einer Gesellschaft zu werten ist.
 
Die Berufsvertretungen werden in der Folge durch den Staat missbraucht oder tun sich sogar in eine Art vorauseilendem Gehorsam besonders hervor, um deren Mitglieder berufsrechtlich unter Druck zu setzen. Ehre und Ansehen des jeweiligen Standes (was auch immer das sein mag), insbesondere von Rechtsanwälten und Ärzten ist immer dann besonders berührt durch das Verhalten derjenigen, welche den Staat als Täter entlarven. Interessant ist, daß Anzeigen Ehre und Ansehen des jeweiligen Standes betreffend, ausschließlich von staatlichen oder staatsnahen Organen ausgehen. Die Täter, Beamte, Richter etc. zeigen diejenigen an, welche nur ihren Beruf ausüben und ihre diesbezüglichen Pflichten wahrnehmen. Gemäß staatlicher Ansicht führt bereits das Ausüben des Berufs selbst zu einer Verletzung des Berufsrechts.
 
Bemerkenswerterweise existieren keine Anzeigen durch Menschen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Weiters ist zu beobachten, dass sich der vermeintliche disziplinarrechtliche Tatbestand der Verletzung von Ehre und Ansehen immer nur auf ein Verhalten gegenüber den Repräsentanten des Staates als Täter stützt. Dies ist ein sehr deutliches Alarmsignal hinsichtlich der versuchten Etablierung eines totalitären Staates.
 
Alles staatliche Agieren ist von einer langen vorausgehenden Planung geprägt. Auch werden Unterdrückungsmaßnahmen nicht zugleich eingeführt, sondern in gleichsam homöopathischen Dosen verfügt. Die Unterdrückungsspirale wird sanft angezogen, was wahrscheinlich einer der Gründe dafür ist, warum sich faschistische Systeme überhaupt installieren lassen. Sie werden vom überwiegenden Teil der Bevölkerung initial nicht erkannt. Wenn sie dann erkannt werden, ist es in der Regel schon zu spät, da die Macht- und Entscheidungsstrukturen die erforderliche Gleichschaltung bereits erfahren haben.
 
Diese kurze Beschreibung einer völlig pervertierten, faschistischen Welt zeigt, dass eine rechtliche Lösung des Problems nicht schnell zu erwarten ist und eines fundamentalen Umbaus der Gesellschaft und ihrer Institutionen bedarf, da ansonsten gleiches wieder zu erwarten ist.
 
So ein System aufzubrechen ist schwierig. Dazu bedarf es u.a. außergewöhnlicher Persönlichkeiten, eine davon durfte ich vor Kurzem kennenzulernen. Vera Sharav, eine Überlebende, hochbetagt bei klarem Verstand analysiert die Situation anhand des selbst Erlebten.
 
Bemerkenswert dabei war, dass Vera Sharav das Verbrechen mittels der Geninjektionen gegenüber dem Holocaust, so wie wir ihn kennen, in dem Gespräch als „more ambitious“ bezeichnete, da nunmehr die gesamte Weltbevölkerung betroffen ist, da nach Ansicht mancher Lobbyisten ja alle Menschen auf der Welt gentherapiert werden sollen. Eine Feststellung einer Überlebenden, welche zum Nachdenken auffordert und eine gesellschaftliche Diskussion nach sich ziehen sollte. Sie bestätigt auch, dass nicht jeder in der Lage ist, dieses Verbrechen in seiner vollen Dimension zu begreifen und es in der Folge für viele Menschen äußerst schwierig, wenn nicht sogar unmöglich ist, den Staat als Täter zu entlarven. Dies erschwert natürlich die Bewältigung der Gesamtsituation erheblich.
 
Das „Verkaufen“ von „Schutzmaßnahmen“, das in die Irre führen der Menschen mittels einer Form von „gaslighting“ durch ein faschistisches Regime hat sich immer schon als äußerst effektiv erwiesen. Schon allein deshalb ist immer Vorsicht geboten, wenn ein Staat Bestimmungen in Kraft setzt, welche zum Schutz von wem und was auch immer erlassen werden. Vor allem dann, wenn Grundrechte damit eingeschränkt werden sollen.
 
Das Erkennen des Verbrechens ist somit Voraussetzung dafür den Staat und dessen Repräsentanten als Täter zu erkennen. Wir haben somit einen zweistufigen Prozess zu beachten. Wenn nicht einmal Ärzte wissen, welche Eigenschaften das Medikament hat, welches sie den Patienten verabreichen, ist es schwierig, eine Bewältigungsprozess in der Gesellschaft in Gang zu setzen. Die nötige Einsicht in die Schwere der Straftat bzw. die Straftat selbst ist für Personen, welche außerhalb des medizinischen Bereichs stehen noch viel weniger zu erwarten ist.
 
Aus der Sicht einer Überlebenden ist es dann ein besonders perfider Ausdruck eines Täterstaates, wenn sie selbst wegen Verharmlosung des Holocaust ins Visier der Strafjustiz gerät bzw. Personen, welche sie lediglich zitieren. Der Staat hat sich damit eindeutig als Täter, der systematisch Unrecht zu seiner Agenda macht, entlarvt.
 
Einen Vorteil hat eine solche Zeit jedenfalls: man lernt die Menschen und schlußendlich auch sich selbst besser kennen. Wir erleben Menschen, welche sich durch besondere Linientreue hervortun und auch solche, die sich die eine oder andere Frage stellen und sich diesbezüglich auch äußern. Überraschungen aus allen Richtungen sind jedenfalls vorprogrammiert. Es ist schlussendlich eine Nagelprobe für uns alle, wie wir in Zukunft die Art unseres Zusammenlebens gestalten. Lösen werden wir die Situation nur dann, wenn uns die Bedeutung von Grundrechten, des Rechtsstaats, von demokratischen Entscheidungsstrukturen und vor allem auch der Gewaltenteilung für ein funktionierendes Gemeinwesen zum Wohle Aller bewusst werden.
 
Gössendorf, am 11.05.2023
RA Dr. Roman Schiessler
 
 
 
 
© Dr. Roman Schiessler (für den Inhalt verantwortlich)
Seitengestaltung F-SOFT
Besucherzaehler
Zurück zum Seiteninhalt