Blog 0062 - Business as usual - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0062 - Business as usual

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Business as usual

Es wird wieder einmal Zeit, sich mit den letzten Entwicklungen in Sachen klerikaler Mißbrauch auseinanderzusetzen. In den Medien wird berichtet, daß sich grundsätzlich an der Situation nichts geändert hat. (religion.orf.at) Es wird überall gemauert und muß praktisch überall eine bremsende Haltung konstatiert werden. Man muß sich hier aber fragen, was sich diese Herrschaften von den Opferverbänden und den Opfervertretern den erwartet haben; dies einerseits von der katholischen Kirche bzw. andererseits von der eigenen Arbeit.

Von der katholischen Kirche ist nichts zu erwarten. Warum sollte diese ihre erfolgreiche Vorgangsweise denn ändern. Bislang war sie durchwegs, vor allem in Europa, mit ihrer Vorgehensweise immer auf dem längeren Ast. Das bloße Ankündigen von neuen Richtlinien, das Abhalten von Mißbrauchsgipfeln, das Einführen von dubiosen Meldepflichten, das Abhalten diverser Medienauftritte und auch das Aufheben des päpstlichen Geheimnisses (vgl. Das päpstliche Geheimnis - ein rechtliches Nichts) haben bislang immer gereicht und sind darüber hinaus äußerst kostengünstig.
 
Der neueste Gag ist nunmehr das Einrichten von Taskforces. Dieser Vorschlag soll auf dem Antimißbrauchsgipfel im Jahr 2019 geboren worden sein, dies offenbar von der Jungfrau Maria. (religion.orf.at)
 
Taskforces sollen es jetzt werden und richten. Dieser neudeutsche Ausdruck für einen Sesselkreis soll nun die große Veränderung bringen. Inhaltlich sollen in diesen Taskforces Leitlinien für den Kinderschutz entworfen werden bzw. die jeweiligen Bischofskonferenzen sollen dabei unterstützt werden, solche zu erarbeiten. Es sollen Präventionsmaßnahmen erarbeitet werden und soll dargelegt werden, wie bei Verdachtsfällen zu intervenieren ist.
 
Bemerkenswert dabei ist, daß es solche Leitlinien in der katholischen Kirche bislang offenbar noch nicht gibt, da solche erst im Rahmen der noch zu gründenden Taskforces erst erarbeitet werden müssen; dies nach Jahrzehnten des Öffentlichwerdens des weltweiten Mißbrauchsskandals. Eigentlich eignet sich diese Tatsche zu einem weiteren Skandal.
 
Inwieweit das Erarbeiten von Vorgaben für die Intervention bei Verdachtsfällen, also bei Akutsituationen einen Sinn ergibt, darf ferner bezweifelt werden. Es ist nicht davon auszugehen, daß der jeweils Betroffene und/oder seine Angehörigen an einem solchen Einschreiten von Klerikern selbst interessiert sind. Hier hat man vielmehr offenbar ein Eigeninteresse im Sinn, um den ganzen Vorfall weiter unter Kontrolle zu halten.
 
Generell wird man den Verdacht nicht los, daß alle Maßnahmen der katholischen Kirche nur den eigenen Vorteil im Auge haben und nicht die Interessen der Geschädigten. Man will kontrollieren, beobachten und vor allem das Heft des Handelns immer in der Hand haben. Es überwiegt, wo man hinsieht, immer der Eigennutz.
 
Aber auch die Vertreter der Betroffenen, der Geschädigten sind aufgefordert, ihre Tätigkeit einmal zu reflektieren, denn ihre Bilanz ist erbärmlich. Ein Obsiegen der Kirche auf der ganzen Linien muß konstatiert werden und das bei einem Kriminalfall von geradezu epochalem Ausmaß.
 
Wenn festgehalten wird, daß Veränderungen nur unter Druck zustandekommen, so kann eine wesentliche Veränderung, dies vor allem aus rechtlicher Sicht, nicht festgestellt werden. Wenn festgehalten wird, daß Bischöfe nur auf schlechte Schlagzeilen reagieren, so kann dem nicht wirklich gefolgt werden. Welche Veränderung, ist aufgrund welcher schlechten Schlagzeile zu Wege gebracht worden. Konkretes kann nicht angeführt werden. Die Medien selbst, von der Kirche oft finanziert, spielen selbst eine wenig durchsichtige Rolle. Ferner verhindert die gegebene Rechtslage derzeit alles. Nicht einmal Akten aus kirchlichen Archiven werden zwangsweise mit staatlicher Unterstützung angefordert. Wenn Akten seitens der Kirche herausgegeben werden, ist das nichts anders als ein Goodwill-Aktion der Täter und sonst nichts. (vgl. Die MHG – Studie)
 
Insgesamt sieht die Bilanz dieser Vertreter somit ziemlich traurig aus. Der tausende Jahre bestehende Machtapparat zeigt eindeutig seine Stärke und vermittelt jedem ohne Zögern, wo der Hammer hängt. Was die UNO hier richten soll, bleibt abzuwarten und auch der derzeitige Papst zeigt immer mehr sein wahres Gesicht.
 
Das Problem ist das Tatsächliche, das tatsächliche Umsetzen von alle dem, was erforderlich ist und damit ist man wieder am Anfang der Diskussion, nämlich bei der Entschädigungsfrage (vgl. http://www.ra-dr-schiessler.at/blog-0006---der-verdienstentgang-nach-abgb-unter-beruecksichtigung-der-judikatur-des-ogh.html, Der Verdienstentgang nach ABGB unter Berücksichtigung der Judikatur des OGH) und bei der Frage der Verjährung (vgl. Die Verjährung als Einwand des Beklagten).
 
Will man aber eine Veränderung, so nützt es nicht, sich bloß auf den Papst zu konzentrieren, da für die Änderung der Rechtslage der Gesetzgeber zuständig ist und das sind schlußendlich wir alle und dafür brauchen wir keinen Kleriker und auch schon gar nicht den Papst, sondern eigentlich nur die Bereitschaft, das Verbrechen als solches zu sehen und den Willen dagegen vorzugehen. Beides ist aber in der Gesellschaft - jedenfalls derzeit - nicht vorhanden.
 
Wien, am 27.02.2020
RA Dr. Roman Schiessler
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