Blog 0005 - Eilantrag beim VfGH - RA Dr. Roman Schiessler

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Rechtsanwalt Dr. Roman SCHIESSLER
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Blog 0005 - Eilantrag beim VfGH

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Eilantrag beim VfGH

Derzeit gibt es mehrere Eingaben beim VfGH, sogenannte Individualanträge, welche darauf abzielen die Coronamaßnahmen in Bezug auf COVID-19 einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Dies ist in Zeiten wie diesen umso wichtiger, da die gesamte Justiz zum Stillstand gebracht wurde und der Rechtsstaat komplett ausgeschaltet und lahmgelegt ist. Niemanden ist es möglich, nur irgendein gerichtliches Verfahren, egal in welchem Bereich in Gang zu setzen um bei Gericht dagegen vorgehen zu können.

Weder im Bereich des Zivilrechts noch im Bereich des Strafrechts ist es möglich, diese Maßnahmen, gleich welcher Art, einer Überprüfung zu unterziehen. Dies gilt nicht nur aber vor allem auch für Seniorenheime bzw. Seniorenresidenzen, wo man glaubt offenbar tun und lassen zu können, was einem beliebt. Dies vorgeblich natürlich nur zum Schutz der Bewohner oder besser jetzt Insassen; dies zumal man gerade diese Gruppe von Menschen für besonders schutzwürdig erklärt und in der Folge auch komplett entmündigt hat.
 
Dies in Zeiten wie diesen, in der wir eine Regierung haben, welche losgelassen von allen demokratischen Kontrollmaßnahmen fortlaufend immer wieder neue Begründungen und sogenannte Strategien nachliefert um die Maßnahmen in aller Form und unter allen Umständen aufrecht zu erhalten und eine Gesellschaft so weiter schädigt und der Grundrechte beraubt.
 
Zuerst ging es nur darum, das Gesundheitssystem zu schützen. Man argumentierte damit, daß die Kapazitäten der Spitäler zur Versorgung von Intensivfällen nicht ausreichen, um das erwartete Aufkommen von solchen Fällen auch entsprechend versorgen zu können.
 
Als diese Argumentation nicht mehr aufrecht zu erhalten war, begann man medienöffentlich die Toten zu zählen, von denen man glaubte, daß sie an diesem Virus verstorben seien. Man führt dabei sogenannte RT-PCR (Real-time Reverse Transkriptase Polymerase-Kettenreaktion) Tests durch und sucht nach Gensequenzen, welche einen Rückschluß auf das Vorhandensein des SARS-CoV-2 Erregers zulassen. Diese Tests prüfen jedoch nicht, ob jeweils Infizierte und in der Folge vielleicht auch Erkrankte, auch an diesem Virus verstorben sind. Die Frage, ob jemand mit oder an diesem Erreger verstorben ist, wir dadurch logischer Weise nicht beantwortet.
 
Offenbar hat man aber auch kein Interesse daran, diese Frage zu beantworten, da dadurch die Aufrechterhalteung der Maßnahmen gefährdet ist, einhergehend mit einem massiven Gesichtsverlust und politischen Schaden für die Regierenden.
 
Obduktionen der Verstorben finden jedenfalls nicht statt. (vgl. Morbidität und Mortalität)
 
Dafür ist auch ein guter Grund auszumachen. Bislang wurde noch von keiner forensischen Untersuchung eines Leichnams berichtet, welche ergab, daß der jeweils Verstorbene wirklich an dem hier gegenständlichen Erreger verstorben ist.
 
Aber es geht noch weiter. Da man offenbar bereits vermutet, daß es sich nicht erweisen lassen wird, daß irgendjemand an diesem Virus verstorben ist, setzt man bereits jetzt die Angst- und Panikkampagne fort und fabuliert von einer zweiten Welle der Infektion und macht die Aufhebung der Maßnahmen, somit die Beendigung der Grundrechtseingriffe, von der Entwicklung eines Medikaments oder gar eines Impfstoffes abhängig.
 
Daß dies Jahre dauern kann, interessiert die selbsternannten Lebensretter nicht.
 
Solche Grundrechtseinschränkungen bzw. de facto die Aufhebung von Grundrechten auf völlig absurde und wage Befürchtungen zu stützen, hat es in einer Gesellschaft noch nicht gegeben, in der verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte irgendeine Rolle gespielt haben.
 
Auch die Rechtsprechung des VfGH macht die Geltung von Grundrechten nicht vom Erreichen von zukünftigen Forschungsergebnissen abhängig. Ein Gedanke, welcher vor allem bei Art. 17 StGG - Freiheit von Wissenschaft und deren Lehre - wohl kaum zu rechtlich haltbaren und überhaupt sinnvollen Ergebnissen führen würde. Dabei ist wiederum aber zu beachten, daß alle Grundrechte gleich zu interpretieren sind.
 
All dies ereignet sich derzeit in dieser Republik, ohne daß nur die geringste Chance dahingehend besteht in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu wissenschaftlich fundierten Entscheidungsgrundlagen, insbesondere Obduktionsergebnissen zu kommen.
 
Selbst der VfGH ist in einer solchen Angelegenheit nur begrenzt effektiv. Dieser verhandelt und berät über Anträge üblicherweise nur in vier - jeweils dreiwöchigen - VfGH-Sessionen pro Jahr und entscheidet dieser grundsätzlich immer im Plenum. Diese organisatorischen und verfahrensrechtlichen Gegebenheiten bleiben immer gleich unabhängig von der jeweiligen Situation in der sich die Gesellschaft befindet und der Dringlichkeit der Angelegenheit selbst.
 
Die Tatsache, daß derzeit ein volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Schaden von geradezu epochalem Ausmaß entsteht, spielt dabei keine Rolle. Auch spielt keine Rolle, daß der gesamte Justizbereich stillgelegt ist und der Rechtsstaat de facto nicht existiert.
 
Unerheblich ist auch, daß derzeit zig-tausende Existenzen massiv gefährdet sind und auf der Kippe stehen. Daß dann auch dadurch und vor allem dadurch Menschenleben in Gefahr sind, scheint wenige politisch zu interessieren, dies zumal uns von aller höchster Stelle mitgeteilt worden ist, daß jedes Leben gleich viel wert sei. (vgl. Jedes Leben ist gleich viel wert)
 
Unter dem Eindruck dieser Gegebenheiten tut eine Reform des Verfassungsgerichtshofes not. Zu fordern ist eine Senatsstruktur und die Möglichkeit von Eilanträgen um eine erhöhte Flexibilität und Effektivität dieses Gerichtshofes, welcher in einer solchen Zeit eine eminente Bedeutung hat, zu erhöhen.
 
Warum es jetzt Wochen und vor allem gar Monate dauern wird, um hier eine Entscheidung zu erlangen ist völlig unverständlich und auch inakzeptabel, da der Schaden für die Gesellschaft in ungeahnte Höhen schnellt.
 
Auch ist der jetzige Zustand, in welchem wir uns befinden eine Blaupause in Hinkunft dafür, fortlaufend Grundrechte massiv einzuschränken, dies basierend auf Gerüchten, dem Inszenieren von Panik und Angst in der Bevölkerung ohne nur annähernd Fakten und Daten auf den Tisch zu legen, welche dies alles nur im Entferntesten begründen könnten.
 
Mit solchen Strukturen und Zuständen in unserem Staat, gefährden wir schlußendlich alles. Nicht nur den Wohlstand gefährden wir, unseren wirtschaftlichen Erfolg, auch die Art und Weise wie wir insgesamt leben, auch das Leben selbst. Vor allem aber auch das Gesundheitssystem, welches wir vorgeben zu schützen, den ohne unserem wirtschaftlichen Erfolg werden wird uns das alles bald nicht mehr leisten können und dies gilt dann auch für die alten Menschen selbst. (vgl. Auf Punkt und Beistrich)
 
Wien, am 22.04.2020
RA Dr. Roman Schiessler
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