Blog 0015 - Die Klasnic - Kommission - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0015 - Die Klasnic - Kommission

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Die Klasnic - Kommission und das Zivilrecht

Die sogenannte Klasnic - Kommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
 
  • Dr. Brigitte Bierlein, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes
  • Univ.-Prof. Dr. Reinhard Haller, Psychiater und Neurloge
  • Hon.-Prof. Dr. Udo Jesionek , Präsident der größten Opferhilfsorganisation "Weißer Ring"
  • Mag. Ulla Konrad, langjährige Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen, Vorstand Concordia Privatstiftung
  • Dr. Werner Leixnering, langjähriger Leiter der Abteilung für Jugendpsychiatrie der Landes-Nervenklinik in Linz
  • Mag. Caroline List, Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz, Mitbegründerin des „Forums gegen Sexuellen Missbrauch"
  • Dr. Kurt Scholz, Langjähriger Präsident des Wiener Stadtschulrates und Restitutionsbeauftragter der Stadt Wien, Kuratoriumsvorsitzender des Zukunftsfonds der Republik Österreich
 
Geleitet wird diese Kommission von Frau Waltraut Klasnic, welche im Zivilberuf gelernte Verkäuferin ist.

Diese Kommission, welche sich unabhängige Opferschutzanwaltschaft nennt, definiert sich laut ihrer Homepage als Initiative gegen Gewalt und Mißbrauch. Weitere Zielsetzungen sind aus der Homepage nicht zu entnehmen. Es werden Geldzahlungen geleistet, welche sich zwischen € 5000 und € 25.000 bewegen und vereinzelt auch darüber hinaus gehen sollen. Konkretes ist nicht bekannt und wird auch offenbar ganz bewusst nicht öffentlich gemacht.

Bei der Zusammensetzung dieser Einrichtung und einer Analyse der beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder fällt auf, daß keine zivilrechtliche Expertise in dieser Kommission vorhanden ist. Die Personen, welche eine rechtliche Ausbildung haben, sind im Bereich des öffentlichen Rechts tätig (Verfassungsrecht und Strafrecht) ansonsten dominieren die Psychowissenschaften, wie eigentlich immer in solchen Gremien.

Obwohl man auf der Homepage die geleisteten Geldzahlungen als reine Schmerzensgeldzahlungen bezeichnet und man sich somit einen schadenersatzrechtlichen Anstrich zu geben versucht, findet sich niemand in der Kommission wieder, welcher nur annähernd in der Lage ist, aufgrund seiner Profession oder Ausbildung eine entsprechende zivilrechtliche Expertenstellungen im Bericht des Zivilrechts abzugeben.

In diversen Diskussionssendungen wird zwar immer wieder darauf verwiesen, daß man sich bei den getätigten Zahlungen an den seitens der Rechtsprechung genannten Höhen orientiert, es ist jedoch unmöglich, Konkretes von den Vertretern dieser Kommission zu erlangen.
Es ist weder möglich, ein vielleicht diesbezüglich erstelltes Gutachten zu erlagen oder eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes präsentiert zu bekommen, welche diese Zahlungen bzw. Schmerzensgeldzahlungen in irgendeiner Form verdeutlicht bzw. darlegt oder vielleicht sogar in irgendeiner Form juristisch plausibel macht.

Tatsche ist, daß diese Zahlungen mit den von der Judikatur entwickelten Vorgaben zu Personenschäden – Verdienstentgang, Schmerzensgeld und Heilungskosten – nichts zu tun haben (vgl. Der Verdienstentgang nach ABGB unter Berücksichtigung der Judikatur des OGH) und es erhebt sich die Frage, warum in dieser Kommission, gestützt auf diese Erkenntnis, jede zivilrechtliche Kompetenz fehlt.
Soweit überblickbar ist diese auch in allen sonst auf diesem Gebiet tätigen Einrichtungen und Kommissionen der Fall.

Es erhebt sich die Frage, warum dies immer so gehandhabt wird und welche Interessen dahinter stehen.

Bei der Klasnic – Kommission ist dies ziemlich leicht zu erkennen. Es geht wie immer um das liebe Geld. Ausgehend von der Tatsache, daß die im Rahmen der hier in Rede stehenden Verbrechen zivilrechtlich ganz andere, weit höhere Ansprüche, gemäß der Rechtsprechung auslösen, kann die Absicht, die Interessen der Mißbrauchten zu vertreten nur vorgeschoben sein.

In Wahrheit werden die Interessen der Schädiger vertreten bzw. die Interessen der dahinter stehenden Religionsgesellschaft. Wenn die tatsächlich geleisteten Zahlungen so weit von den Ansprüchen abweichen, welche sich aufgrund der Judikatur ergeben, dann bleibt eigentlich kein anderer Schluß übrig.

Interessant ist, daß diese Tatsache eigentlich bereits aus der Zusammensetzung der Kommission zu erkennen ist. Niemand darin macht sich in Wahrheit Gedanken über die zivilrechtlichen Ansprüche und befaßt sich mit der wirtschaftlichen Situation der Betroffenen, somit insbesondere dem Verdienstentgang der Betroffenen. Ob diese eine Schul- oder Berufsausbildung abschließen und somit ein wirtschaftlich selbständiges Leben führen konnten oder können spielt genauso wenig eine Rolle, wie die Frage nach einem funktionierendem Familienleben. Selbst  Armut wird billigend in Kauf genommen. Fragen nach deren Vermeidung werden nicht gestellt, weder seitens der Kommission, der katholischen Kirche noch vom Staat.

Ziel der Tätigkeit ist es ausschließlich, wenn auch politisch gut verpackt, eine Einrichtung zu schaffen, welche den Anschein der Fürsorge und des Mitgefühls erweckt und welche ferner eine gewisse Kompetenz für den nicht Informierten Laien darstellt. Daß genau das Gegenteil der Fall ist, bleibt für die Masse der Bevölkerung verborgen, da dieser, nicht vorwerfbar, das entsprechende Wissen fehlt. Dem Durchschnitt der Bevölkerung muß Genüge getan werden, da hier tiefergehende Kenntnisse der Rechtsprechung hier nicht vorhanden sind.

Festzuhalten ist, daß dies, nämlich das Fehlen der zivilrechtlichen Kompetenz, ein Strukturmerkmal aller dieser Einrichtungen ist. Daraus muß aber geschlossen werden, daß generell immer andere Ziele bei solchen Einrichtungen verfolgt werden und im Vordergrund stehen, als öffentlich vorgebracht wird. Bei einer derartigen Diskrepanz zwischen dem tatsächlich Geleisteten und dem aufgrund der Judikatur des Obersten Gerichtshofes den Geschädigten Zustehenden, muß man daher von einem Kampf gegen die Mißbrauchten sprechen und nicht von einem Kampf gegen den Mißbrauch, wie immer gebetsmühlenartig behauptet wird.

Man versucht mit allen Mitteln jeden wirtschaftlichen Druck von dem Schädiger, den man als schützenwert erkannt hat, abzuwenden und ihn so billig wie möglich davon kommen zu lassen. Das geht so weit, daß man das Verfolgen von Ansprüchen gemäß dem Gesetz und der Rechtsprechung teilweise sogar als pathologisch einstuft und in diesem Zusammenhang von einem Verbitterungssyndrom spricht.
Der Geschädigte wird darüber hinaus in Verfolgung seiner Ansprüche als krank eingestuft und somit entsprechend behandelt. Bei der Beurteilung der Verhaltensweisen der Schädiger ist man da eher zurückhaltend.

Ziel ist es aber nur, die Gerichte auszuschalten und die Rechtsprechung nicht zur Anwendung kommen zu lassen. Anstatt sich für geeignete Gesetzesänderungen einzusetzen (vgl. Missbrauch und Verjährung) geht man diesen Weg.

Wenn solche Modelle Schule machen, auch in anderen Bereichen, sind solche Einrichtungen aber ein massiver Angriff auch den Rechtsstaat und bewirken schlussendlich, daß Verbrechen dieser Art, insbesondere begangen an Minderjährigen, völlig unsanktioniert in einer Gesellschaft geschehen können; dies in Form einer Gönnerhaftigkeit, gut verpackt, gut präsentiert und somit gut verkauft.

Wien, am 02.04.2019
RA Dr. Roman Schiessler
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