Blog 0026 - Die Kirche, ihr Vermögen und die Justiz - RA Dr. Roman Schiessler

Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwalt Dr. Roman SCHIESSLER
Direkt zum Seiteninhalt

Blog 0026 - Die Kirche, ihr Vermögen und die Justiz

Blogs >>> > klerikaler Mißbrauch
Die Kirche, ihr Vermögen und die Justiz

Daß die Kirche über eine Reihe von Vermögenswerten verfügt, ist an sich nichts Neues. Es ist aber trotzdem immer wieder interessant, dieses unglaubliche Vermögen sich auch einmal vor Augen zu frühen und der Folge auch darzustellen, inwieweit dieses Vermögen der Gemeinschaft dient oder eben auch nicht. Aus einem Artikel der Zeitung „Der Standard“ vom 08.07.2019 ergibt sich anhand der Diözese Gurk folgendes Bild:

Kolportiert wird ein Gesamtvermögen in der Höhe von Euro 300 Mio. Nach den Angaben in diesem Artikel kann dies zwar nicht exakt geschätzt werden, aber die Größenordnung wird wohl stimmen.
 
Der Besitz des Bistums setzt sich vor allem aus Liegenschaften zusammen.  Allein 12.000 Hektar davon sollen Wälder und Almen sein. Die Diözese und die Pfarren und das Domkapitel sollen insgesamt noch weitere 7640 ha ihr Eigen nennen. Ferner existieren auch noch weitere Finanzanlagen.
 
Die Diözese Gurk-Klagenfurt hatte ferner Geldeinnahmen im Jahr 2018 von insgesamt Euro 36 Mio., wovon Euro 27,5 Mio. aus Kirchenbeiträgen stammen. Besonders bemerkenswert ist, daß heute noch die Kirche und somit auch die Diözese Gurk für Enteignungen aus der NS-Zeit entschädigt wird. (vgl. Vermögensrechtliche Beziehungen Staat - Kirche) Aus diesem Titel werden vom Staat und somit vom Steuerzahler Euro 4 Mio. lukriert. Es erhebt ich dabei die Frage, wie lange diese „Entschädigung“ noch bezahlt wird , oder ob sich diese Zahlungen in eine dauerhafte Einkommensquelle ohne realem Hintergrund umwandeln, wobei hier generell die Frage zu stellen ist, wofür hier überhaupt eine Entschädigung bezahlt wird. (Dazu mehr unten)
 
Hauptpunkt dieses Artikels ist aber das Wirken des ehemaligen Bischofs Alois Schwarz, welcher nach den Behauptungen des Bistums dieses massiv geschädigt haben soll.
 
Die Rede ist von Jagdeinladungen - natürlich kostenlos - und einer allgemeinen Misswirtschaft, welche zu gravierenden Schäden geführt haben sollen.
 
Aufgrund einer Strafanzeige - offenbar von der Diözese Gurk selbst - gegen diesen besagten Bischof wurde nunmehr die WKStA tätig und ermittelt in Bezug auf Korruption und sonstigen Wirtschaftsdelikten.
 
Dazu ist insbesondere aus der Sicht von Betroffenen kirchlicher Gewalt Folgens festzuhalten:
 
Zu aller erst ist hier darauf hinzuweisen, daß dem Autor nicht bekannt ist, daß irgendeine kirchliche Einrichtung jemals ein Gewalt- oder Sexualdelikt begangen an einem Minderjährigen selbst zur Anzeige gebracht hätte, dies vor allem so rechtzeitig, daß diese Anzeige erstens zu einem Strafverfahren geführt hat und zweitens der jeweils Betroffene seine Ansprüche ohne dem allseits bekannten Verjährungseinwand bei Gericht hätte geltend machen können. In diesem Bereich war man seitens der katholischen Kirche bei weitem nicht so aktiv, wie bei den eigenen Vermögensinteressen, welche man nunmehr gegen den vorherigen Bischof verfolgt.
 
Auch die Justiz entfaltet offenbar in dieser Strafsache eine rege Aktivität. Während man bei Gewalt- und Sexualdelikten gegenüber Minderjährigen eher zurückhaltend war und ist und von Verfolgungsschritten eher Abstand nimmt, ist man bei Vermögensdelikten im kirchlichen Bereich weit aktiver. Dies ist umso unverständlicher, als es sich hier offenbar um eine inne Angelegenheit der Kirche handelt; dies gemäß Art. 15 StGG. (vgl. Kirchliche Fragen und geltendes Recht) Hier kommt es zu keiner kircheninternen Kommission von der Art einer Klasnic- Kommission, welche die Angelegenheit einer endgültigen Regelung zuführt, sondern man bemüht intensiv die Justiz, somit den Staat.
 
Man bemüht  eine Justiz, welche vom Steuerzahler finanziert wird. Der eigene Beitrag der katholischen Kirche hält sich dabei aber in Grenzen. Aufgrund umfangreicher Steuerprivilegien, dies insbesondere im Bereich der Grundsteuer, beansprucht man hier eine Einrichtung des Staats, welche man selbst aber nicht mitfinanziert, jedenfalls nicht gemäß der eigenen wirtschaftlichen Stärke. Man bevorzugt, sich hier vom Staat, somit vom Steuerzahler, umfassend unterstützen und finanzieren zu lassen.
 
Besonders bemerkenswert ist aber auch, daß der Reichtum der Kirche vor allem auf der Vergangenheit beruht, zurückgehend bis ins Mittelalter.
 
Das Vermögen der Diözese Gurk geht im Wesentlichen auf eine Schenkung der Hemma von Gurk aus dem 11. Jahrhundert zurück. Dies bedeutet, daß die gesamte österreichische Gesellschaft, der gesamte Staat einen Rechtsakt aus dem Hochmittelalter als für heute noch rechtsgültig anerkennt und diesen so erlangten Besitz steuerlich noch privilegiert. Ferner arbeitet die Justiz darüber hinaus noch gratis für diese Religionsgesellschaft in Bezug auf diesen Besitz, ohne daß die katholische Kirche  diese Justiz entsprechend mitfinanziert und man auch sonst alles tut, um das Vermögen dieser Religionsgesellschaft in jeder Form zu erhalten und auch noch zu vermehren. Gleichsam als Draufgabe wird schwerste Kriminalität, begangen an Minderjährigen, nicht verfolgt und wird eben diese Kriminalität gleichsam aber als innere Angelegenheit der Kirche angesehen, während auf der anderen Seite man bei bloßen Vermögensdelikten innerhalb der Kirche man sehr wohl tätig wird. Dies jemandem plausibel zu machen, ist schlicht unmöglich.
 
Die Macht der Kirche beruht somit heute noch immer auf mittelalterlichen vermögensrechtlichen Transaktionen und Strukturen, welche im 21. Jahrhundert noch immer ihre Wirkung zeigen. Demgemäß ist auch ihr Verhalten in der Gesellschaft und ihr Auftreten gegenüber den Mißbrauchsopfern.
 
Im Fall einer Enteignung werden darüber hinaus diese mittelalterlichen Rechte auch noch entschädigt – dies natürlich durch den Steuerzahler, eine Tatsache, welche sich immer auch noch in Abkommen mit dem Vatikan widerspiegelt. (vgl. Vermögensrechtliche Beziehungen Staat - Kirche)
 
Wie man all dies einem Betroffen kirchlicher Gewalt erklären soll. ist unerfindlich. Der wird lapidar an die Klasnic-Kommission verwiesen.
 
Wien, 10.07.2019
RA Dr. Roman Schiessler
© Dr. Roman Schiessler (für den Inhalt verantwortlich)
Seitengestaltung F-SOFT
Besucherzaehler
Zurück zum Seiteninhalt