Blog 0035 - Der Mißbrauchsskandal der Kirche - auch ein Skandal des Staates und der Justiz - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0035 - Der Mißbrauchsskandal der Kirche - auch ein Skandal des Staates und der Justiz

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Der Mißbrauchsskandal der Kirche- auch ein Skandal des Staates und der Justiz?
 
Die Statistik (www.opfer-schutz.at) der sogenannten Opferschutzanwaltschaft, welche mit Opferschutz und der Anwaltschaft nichts zu tun hat, weist derzeit 2107 Fälle von sogenannten „positiven Entscheidungen“ aus.
 
Die sogenannten „positiven Entscheidungen“, welche aus euphemistischen Gründen so bezeichneten werden, sind aber nichts anderes als Straftaten bzw. Verdachtsfälle, die von der Strafjustiz hätten untersucht und verfolgt werden müssen.
 
Geschehen ist aber offensichtlich nichts, da es kaum Verurteilungen gibt. Es finden sich kaum strafrechtliche oder zivilrechtliche Urteile, welche sich mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Auch ist es kaum vorstellbar, daß bei dieser doch sehr erheblichen Zahl an „positiven Entscheidungen“ -  was hier positiv ist, bleibt im Verborgenen - nichts zum Zeitpunkt der potentiellen Straftaten irgendwelchen staatlichen Einrichtungen bekannt geworden ist. Dabei ist auch zu beachten, daß sich der gesamte aktuelle Mißbrauchsskandal über einen Zeitraum von Jahrzehnten erstreckt. Die historische Dimension, welche über Jahrhunderte zurückgeht, sei hier nur am Rande erwähnt. (vgl. Die Verweltlichung der Kirche - ein Mythos)
 
An erster Stelle ist hier die Jugendwohlfahrt zu nennen. Aber auch der Exekutive und den schulischen Einrichtungen muß etwas bekannt geworden sein. Es ist daher zu fragen, warum es praktisch keine Verurteilungen gibt und diese Vorfälle offenbar an allen staatlichen Einrichtungen, insbesondere an den Strafverfolgungsbehörden, völlig spurlos vorbeigegangen sind.
 
Wenn aber Fälle den staatlichen Stellen bekannt geworden sind, dann ist zu fragen, welche Ermittlungen wurden angestellt, um dem jeweiligen Verdacht auf den Grund zu gehen und um insbesondere den strafrechtlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln.
 
Tatsache ist bzw. wird sein, daß sich kaum Aktivitäten staatlicher Natur und somit auch der Justiz nachweisen lassen. Es hat schlichtweg keine gegeben. Es ist eben nicht denkbar, daß Kleriker von den Ermittlungsbehörden entsprechend eindringlich zu solchen Vorwürfen befragt werden, deshalb kam es niemanden in den Sinn, gegen Kleriker vorzugehen. Selbst heute, im 21. Jahrhundert, ist dies schwer vorstellbar. Es war und ist von staatlicher Seite einfach nicht gewollt, daß irgendwelche Ermittlungsaufträge seitens der Justiz, den Staatsanwaltschaften an die Exekutive erteilt werden. Das war in der Vergangenheit so und es ist nicht zu erwarten, daß sich dies dramatisch ändern wird. Kam es zu Hausdurchsuchungen, zu irgendwelchen Ermittlungen, welche mit entsprechendem Nachdruck durchgeführt wurden? Die Frage kann getrost mit „NEIN“ beantwortet werden, sonst wäre die geringe Zahl von Verurteilungen nicht gegeben.
 
Bemerkenswert ist aber ferner, daß es derzeit keine Initiativen gibt, die Ursachen dieser Versäumnisse aufzuarbeiten. Es werden keinerlei Anstalten gemacht, Untersuchungen in Gang zu setzen, welche hier Licht in die Geschehnisse bringen bzw. Licht in das, was eben unterlassen wurde und warum es unterlassen wurde.
 
Eine Aufarbeitung auf entsprechendem wissenschaftlichem Niveau tut not. Es ist aber durchaus möglich, daß diese Aufarbeitung ganz bewußt unterlassen wird, da man von staatlicher Seite zum Ersten daran kein Interesse hat und/oder zum Zweiten da man ohnehin weiß, warum alle diese Versäumnisse passiert sind. Sie wurden nämlich ganz bewußt unterlassen, um diese klerikalen Straftaten in einem gemeinsamen Zusammenwirken zwischen Kirche und Staat im Verborgenen zu halten.
 
Es ist auch eigenartig, daß eine ehemalige Staatsanwältin, Frau Dr. Brigitte Bierlein, derzeitige Bundeskanzlerin und Staatsanwältin seit den 70iger Jahren sowie derzeitiges Mitglied der Klasnic-Kommission, jetzt auf einmal als Mitglied dieser Kommission über 2100 klerikale Übergriffe, begangen an Minderjährigen, entdeckt, aber zu ihre aktiven Zeit, sie und ihre gesamte Kollegenschaft offensichtlich kollektiv in jeder Hinsicht  versagt hat.
 
Es wäre zu erwarten gewesen bzw. ist zu erwarten, daß eine derartig hohe Anzahl an potentiellen Straftaten, begangen an Minderjährigen, eine entsprechende staatliche Ermittlungstätigkeit, insbesondere der Justiz und der Exekutive, auslösen hätte sollen. Geschehen ist aber offenbar nichts.
 
Resümierend betrachtet ist das Versagen des Staates evident, somit liegt nicht nur ein Skandal der Kirche an sich vor, sondern auch ein Skandal des Staates, der Republik insgesamt und insbesondere der Justiz selbst. Man wird hier auch von einem bewußten Versagen sprechen können, da die Zahl, welche sich bereits aus der Statistik der Klasnic-Kommission ergibt, für eine andere Schlußfolgerung viel zu hoch ist.
 
Wien, am 10.09.2019
RA Dr. Roman Schiessler
 
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