Blog 0046 - Original Play - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0046 - Original Play

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Original Play

Dieser  Tage wird in den Medien über eine Entwicklung informiert, die jeden normalen Menschen einfach nur ins Staunen versetzt oder dies jedenfalls tun sollte.
 
Auf seiner Homepage informiert der Verein (Original Play Österreich - von Herzen spielen, ZVR-Zahl: 081987094) über seine Aktivitäten und beschreibt sich so:
 
Zitat: „Original Play, Ursprüngliches Spiel, geht zurück auf das Spiel kleiner Kinder und freilebender Tiere. Ihr Spiel kennt keine Regeln und keine Fehler, keinen Kampf und keine Konkurrenz, kein Gewinnen und kein Verlieren, kein Stark und kein Schwach, kein Ausgeschlossensein und keine Angst.
 
Ihr Spiel ist ein Geschenk der Schöpfung, das uns Erwachsenen im Getriebe der Gesellschaft und des Alltags verloren gegangen ist. Unser Bedürfnis nach Berührung und Verbundenheit ist geblieben.
 
Im Original Play entdecken wir dieses Geschenk wieder. Original Play ermöglicht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein liebevolles Miteinander. Es bereichert unser Leben und erweitert unsere Handlungsmöglichkeiten.“
 
Wesentlich ist der Satz, daß das Spielen wie Kinder den Erwachsenen verloren gegangen ist und daß wir, die Erwachsenen, dies gleichsam von den Kindern wieder zu lernen hätten.
 
Allein diese Aussage ist für sich gesehen absurd. Grundsätzlich sind es die Kinder und Jugendlichen, welche unterrichtet werden sollen und nicht umgekehrt. Hier liegt aber offenbar eine Art Erwachsenenbildung vor, welche sich ausgerechnet im Kindergarten zuträgt. In Wahrheit geht es aber nicht um Unterricht, sondern um eine Bedürfnisbefriedigung von erwachsenen Personen, wie sich aus dem Zitat ergibt. Es werden hier nur Bedürfnisse von volljährigen Personen definiert, welche Kinder und Minderjährige zu befriedigen haben. Propagiert wird eine Art Gruppenkuscheln von Erwachsenen mit Kindern, die nicht die eigenen sind.
 
Vergleicht man dies mit der Definition der Pädophilie, so sind die Übergänge jedenfalls fließend. Zwar ist mit der Pädophilie primär auch ein sexuelles Interesse verbundenen, welches der Verein auf seiner Homepage zwar nicht erwähnt, jedoch geht es in beiden Fällen um eine Bedürfnisbefriedigung des erwachsenen Teils dieser Gruppenaktivität, was schon auf Grund dessen nicht akzeptabel ist und vor allem einen Graubereich übrig läßt, welcher nicht akzeptabel ist. Die Schädigung von  Kindern und Minderjährigen kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Der pädophil Handelnde wird zwar in der Regel immer der Meinung sein, daß seine Handlungen für das Kind, den Minderjährigen von Nutzen sind oder zumindest diesem nicht schaden, diese Annahme kann aber nicht die Richtschnur des Handelns sein, insbesondere nicht bei den Behörden.
 
Besonders befremdlich ist aber, daß dies nunmehr auch als pädagogisches Konzept in Kindergärten, gleich welcher Trägerschaft, verkauft wird und die staatlichen Stellen dies offenbar bislang, obwohl in Kenntnis des Geschehens, auch tolerieren.
 
In Anbetracht rezenter Mißbrauchsskandale ist dies aber völlig inakzeptabel.
 
Bei einer Zusammenschau aller derzeit in Bezug auf Kinder und Minderjährige vorzufindenden Geschehnisse in unserer Gesellschaft in dieser Art ergibt sich somit folgendes Bild:
 
Wir haben zu aller erst einen klerikalen Mißbrauchsskandal, welcher weltweit und über Jahrhunderte zurückgehend in Erscheinung tritt und somit auch außer Streit steht. Ferner als Reaktion der Gesellschaft  darauf eine Klasnic-Kommission und weitere staatliche Kommissionen dieser Art, welche nichts anders zu tun haben als Mißbrauchsfälle in diesem Zusammenhang zu bagatellisieren und dafür zu sorgen, daß die Ausschaltung des Rechtsstaates, somit der Gerichtsbarkeit und die Nichtanwendung der Rechtslage in der Bevölkerung nicht so auffällt und insbesondere das Schadenersatzrecht nicht zur Anwendung gelangt. Ziel ist es, den Schaden für die Täterorganisation katholische Kirche so gering wie möglich zu halten und den Schaden bei denen zu belassen, welche mißbraucht worden sind.
 
Weiters haben wir eine Reaktion des Gesetzgebers darauf, welche nicht einmal annähernd als adäquat anzusehen ist. Auch hier ist das Ziel der Schutz der Täterorganisationen und deren Vermögen. (vgl. Gewaltschutzgesetz 2019)
 
Gleichsam als Draufgabe gibt es dann jetzt noch Original Play als neue Form der Kinderpädagogik. Eine Kinderpädagogik, welche interessanter Weise die Bedürfnisbefriedigung erwachsener Personen zum Inhalt hat.
 
Warum solche Initiativen entstehen, ist leicht erklärt. Die herrschenden Rechtslage und die Ignoranz der Behörden in Bezug auf solche Vorkommnisse, macht dies zu einem völlig risikolosen Unterfangen. (vgl. Die kinderfreundliche Selbstbeweihräucherungsindustrie) Die politischen Entscheidungsträger tun ihr Übriges.
 
Zusammenfassend braucht sich daher niemand in der Gesellschaft zu wundern, daß es fortlaufend Übergriffe gegenüber Kindern und Minderjährigen gibt und die Kinderpornographie im Internet durch die Decke geht. Es ist nur erforderlich einen Übergriff solcher Art ein wenig pädagogisch zu verbrämen oder ihn auch als Nächstenliebe zu bezeichnen und schon hat die Sache einen legalen oder jedenfalls plausiblen Anstrich.
 
Wien, am 28.10.2019
RA Dr. Roman Schiessler
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