Blog 0044 - Die kinderfreundliche Selbstbeweihräucherungsindustrie - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0044 - Die kinderfreundliche Selbstbeweihräucherungsindustrie

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Die kinderfreundliche Selbstbeweihräucherungsindustrie

Dieser Tage wurde wiederum einmal der Österreichische Kinderschutzpreis vergeben. Der Österreichische Kinderschutzpreis ist ein Verein zur Förderung des Kinderschutzes und der Kinderrechte sowie einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen in Österreich. Dies ist jedenfalls die selbstgewählte Definition des selbstgesteckten Ziels. Der Verein wurde 2011 gegründet. Der Preis wird jährlich für ausgewählte Vorzeigeprojekte vergeben.
 
Ausgezeichnet wurde unter anderem auch die „aktion leben“, ein Verein, welcher sich nach eigener Definition für den umfassenden Schutz menschliches Lebens einsetzt, dies von der Geburt an bis zum Tod. Dieser Verein selbst existiert seit über 60 Jahren.
 
Der Verein erhielt den Preis in der Kategorie „Förderung der körperlichen und seelischen Entwicklung“.
 
Folgende Zitate sind hierzu auf der Homepage der OTS zu lesen:
 
„Der Rückblick auf die eigenen Anfänge stärkt das Selbstbewusstsein und vermittelt, dass jeder Mensch einzigartig und Entwicklung immer möglich ist.“
 
(Dr. Hannes Mösenbacher, Raiffeisenbank International)
 
„Wir freuen uns sehr über den Kinderschutzpreis und sehen ihn als Bestätigung, dass das Wissen über ihre Wurzeln und die vorgeburtliche Zeit Kinder und Jugendliche stärkt.“
 
(Mag. Martina Kronthaler, aktion leben österreich)
 
„aktion leben ist es ein großes Anliegen, Kinder und Jugendiche dafür zu sensibilisieren, dass Schwangerschaft und Geburt ganz besonders chancenreiche Lebensphasen sind.“
 
(Mag. Martina Kronthaler, aktion leben österreich)
 
Abgesehen davon, daß diese Zitate eher zu einer Antischwangerschaftsabbruchkampagne passen würden als zum Kinderschutz, ist es bemerkenswert festzuhalten, daß alle diese Kinderschutzorganisationen, welche es gibt, von dem Mißbrauchsskandal der katholischen Kirche  nicht sonderlich berührt sind und auch waren. Keine dieser Kinderschutzeinrichtungen, welche massiv mit Steuergeldern gefördert werden, hat sich bei der Unterstützung der Forderung der Betroffenen und Schadenersatzberechtigten dieser weltweiten klerikalen Gewaltorgie besonders hervorgetan. Insoweit ist ein Gleichklang mit dem Gesetzgeber und der Justiz insgesamt festzustellen. Von einem umfassenden Schutz menschlichen Lebens bzw. von einem sich Einsetzen hierfür, kann in diesem Zusammenhang somit nicht die Rede sein.
 
Man hat es ferner gemeinschaftlich – mit dem Gesetzgeber und der Justiz - tunlich unterlassen, die privatrechtliche Position im Bereich der Verjährung zu verbessern bzw. sich hierfür einzusetzen. Darum verwundert es auch nicht, daß ein Mitglied der Klasnic-Kommission, die jetzige Bundeskanzlerin und ehemalige Staatsanwältin, welche als solche für die Verfolgung dieser Straftaten zuständig gewesen wäre, bei der Preisverleihung an vorderster Stelle zu finden war. Was sich so manches klerikales Mißbrauchsopfer dabei denkt, spielt dabei keine Rolle.
 
Diese gesamte Selbstbeweihräucherungsveranstaltung diente offenbar nur der Selbstdarstellung (vgl. Die Klasnic - Kommission und das Zivilrecht) einzelner und läßt völlig außer Acht, daß tausende von Sexual- und/oder Gewaltstraftaten, begangen an Kindern und Minderjährigen, völlig ungeahndet geblieben sind und überhaupt nicht verfolgt wurden. Die Klasnic-Kommission liefert hierzu mit ihren nunmehr 2107 „positiven Entscheidungen“ selbst die Grundlage. Ein Bewußtsein hierüber, nämlich über eine geradezu einzigartige Verbrechenserie auf österreichischem Boden, besteht natürlich nicht. Ebenso wenig findet eine Aufarbeitung darüber statt, warum es zu keinen Verfolgungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden gekommen ist; dies im Vergleich zu anders gelagerten Fällen. (vgl. Peter Seisenbacher und die Justiz)
 
In Anbetracht dieser Tatsachen solche Veranstaltungen auszurichten, geprägt von einer derartigen Realitätsverweigerung, mutet nicht nur sonderbar an, sondern läßt auch für die Zukunft nichts Gutes erahnen.
 
Das Ignorieren von Unrecht in diesem Ausmaß kann nur weiteres Unrecht nach sich ziehen und die Entwicklung der Kinderpornographie, vor allem im Internet, ist bezeichnend hierfür und ebenso erschreckend. (ORF)
 
Diese Tatsche wird ebenfalls völlig ausgeblendet, offenbar deshalb, da man in der Folge dann immer schwerer der klerikalen Problematik ausweichen könnte. Wenn man sich die Veranstalter des Kinderschutzpreisees ansieht, leuchtet dies auch sofort ein und wundert einen auch nicht.
 
Diese Veranstaltungen und Preise passen nahtlos in die gesamte Sozial- und Gemeinnützigkeitsindustrie (vgl. Eine Österreichische Familiengeschichte von Wiedergutmachung) in unserem Land, welche nur den einzigen Zweck hat, den Einzelnen zum Gegenstand von Gönnerhaftigkeiten zu machen, das Einräumen von vor Gericht durchsetzbaren Rechten ist nicht Ziel dieser Initiativen, denn dadurch würden sich diese Personen gleichsam selbst abschaffen.
 
Wien, am 16.10.2019
RA Dr. Roman Schiessler
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