Blog 0048 - Alles nur eine Kampagne gegen die Kirche - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0048 - Alles nur eine Kampagne gegen die Kirche

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Alles nur eine Kampagne gegen die Kirche

Im Rahmen meiner Tätigkeit für die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt und aufgrund der Vertretungstätigkeit für Mißbrauchsopfer selbst, bekommt man immer wieder von Mandanten zu hören, daß von verschiedener Seite des Klerus die von Krichenfunktionären begangen Sexualstraftaten an Minderjährigen und Kindern immer öfter geleugnet werden. Es wird immer öfter behauptet, daß es sich hier nur um eine Kampagne gegen die Kirche handelt und in Wahrheit an all dem nichts daran ist.
 
Auch von Kardinal Christoph Schönborn kommen immer wieder relativierende Äußerungen. So zuletzt in einem Interview in der Zeit im Bild 2 Sendung des ORF vom 03.11.2019, in dem er wiederum davon sprach, daß die meisten Mißbrauchsfälle sich in der Familie ereignen. Er verweist auf Statistiken in Deutschland und schließt, darauf fußend, auch auf Österreich.
 
Er verweist ferner darauf, daß es sich hierbei um Männer handelt, welche verheiratet sind und nimmt somit Bezug auf den Zölibat der Priester. Der Interviewer verweist dann noch auf eine Statistik von verheirateten Diakonen, welche - jedenfalls in Deutschland - in geringer Zahl in Mißbrauchsfälle verwickelt sind. Christoph Schönborn entgegnet damit, daß es auf die Lebenseinstellung des Einzelnen ankommt und daß dies mit der Kirche und der Ehelosigkeit, somit mit dem Zölibat, nichts zu tun hat.
 
Es geht nach Ansicht Schönborns nur darum, wie man als Vater mit seinen Kindern umgeht und somit auch nur darum, wie man sich als Priester verhält und mit dem damit verbundenen Ehelosigkeitsversprechen umgeht. Schlußendlich, wird der Mißbrauch von Minderjährigen auf einen Bruch des Ehelosigkeitsversprechens reduziert. Eine Unverfrorenheit sondergleichen, da eine solche Äußerung die kriminelle Dimension dieser Verbrechen verkennt. Ferner verweist er auf die Aufgaben eines Priesters ganz allgemein, zu denen offensichtlich der Mißbrauch eines Minderjährigen nicht zählt.
 
Er führt auch aus, daß der jeweilige Priester diesen Weg als Priester freiwillig gewählt hat und es seine Pflicht ist, diesen damit verbunden Versprechen auch nachzukommen.
 
Bemerkenswert bei diesen Äußerungen ist es, daß der Erzbischof mit keinem Wort die statistischen und wissenschaftlichen Ergebnisse in seinen Ausführungen mit einbezieht, welche an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen.
 
Aus einer Studie der Universität Ulm ergibt sich, daß zum Ersten der Mißbrauchsskandal in der katholischen Kirche weit größer ist, als bisher angenommen und auch daß zum Zweiten die evangelische Kirche darin in gleichem Ausmaß verwickelt ist und bei dieser das Ehelosigkeitsgebot nicht gilt.  So stehen dieser Studie gemäß 3677 „offiziell“ Betroffenen, 114.000 Mißbrauchsopfer gegenüber, welche sich in einem Dunkelfeld befinden bzw. befinden sollen.
 
Bemerkenswert ist ferner, daß bei einer vergleichenden Gesamtbetrachtung der männlichen Bevölkerung insgesamt mit dem Anteil der Priester an dieser, sich folgende Relation ergibt:
 
14.847 Priester (0,035 der Gesamtbevölkerung) begehen 8% der kriminologisch relevanten Straftaten mit sexuellem Mißbrauch bzw. analer oder vaginaler Penetration an Minderjährigen, während ca. 39 Mio. der Männer der Gesamtbevölkerung die restlichen 92% dieser Straftaten begehen. Im Durchschnitt ergibt dies einerseits eine Sexualstraftat pro 400 Männer in Bezug auf die Gesamtbevölkerung aber andererseits kommt rund eine solche kriminologisch relevante Straftat im Durchschnitt auf jeden zweiten Priester aus dem Klerus.
 
Der Klerus insgesamt betrachtet, ist somit für die gegenständlich gefährdete Personengruppe, Kinder und Minderjährige, aufgrund dieser wissenschaftlichen Studie der Universität Ulm rund 200-mal so gefährlich, wie Männer der Normalbevölkerung. Dieser, durch diese Studie, aufgrund der daraus sich ergebenden Daten ermittelte Faktor, sollte jedem nachhaltig zu denken geben.
 
Es bedarf daher keiner besonderen spezifischen Kenntnisse, hier eine spezifische Signifikanz zu Lasten von Klerikern zu erkennen. Auch von einer spezifischen Gefährlichkeit dieser Personengruppe in Bezug auf Kinder und Minderjährige kann daher durchaus ausgegangen und gesprochen werden. Die absoluten Zahlen spielen dabei keine Rolle, so wie dies Kardinal Schönborn immer wieder zum Besten gibt. Der Faktor 200 ist mehr als deutlich.
 
Aus dieser Sich ist es daher völlig inakzeptabel, daß Kleriker sich fortlaufend in einer derartigen bagatellisierenden Art und Weise über dieses Massenverbrechen öffentlich äußern. Der Gesetzgeber ist da eindeutig gefordert. Es ist eine entsprechende Strafbestimmung zu erlassen, welche ein solches rhetorisches Treiben in der Öffentlichkeit und Äußerungen dieser Art, wahrnehmbar für ein Mißbrauchsopfer, unter Strafe stellt. Verhöhnungen dieser Art sind zu sanktionieren.
 
Es kann nicht angehen, daß das Aufdecken solcher Massenverbrechen in der Öffentlichkeit als bloße Kampagne gegen eine Religionsgesellschaft dargestellt wird nur weil man es bislang geschafft hat, den Gerichten zu entgehen.
 
Es ist auch völlig klar, daß bei den Betroffenen die Folgen dieser, an ihnen begangenen Straftaten durch ein solches öffentliches Auftreten noch verstärkt werden und schon aus diesem Grund bzw. dieser Tatsche heraus, sich diese Strafbestimmung rechtfertigen würde.
 
Abschließend sei noch auf ein Ereignis dieser Tage verwiesen, welches ganz typisch für den Umgang mit der Situation von Kindern und Minderjährigen ist, dies vor allem vor dem Hintergrund dieses sogenannten Mißbrauchsskandals.
 
Der Herrn Bundespräsident veranstaltete dieser Tage eine Pyjamaparty in der Hofburg.
 
Es galt 30 Jahre Kinderrechte zu feiern. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß bislang von unserem Herrn Bundespräsidenten noch keine öffentliche Stellungnahme bekannt geworden ist, welche dem Mißbrauchsskandal in irgendeiner Form gerecht geworden wäre.
 
Jedenfalls wurde zum Verjährungsrecht vom Herrn Bundespräsidenten noch nichts im Zusammenhang mit Kinderrechten geäußert. Bei den tausenden von Straftaten könnte man dies durchaus von einem Staatsoberhaupt erwarten. (vgl. Die klerikale und staatliche Bagatellisierung) Es ist zu diesem, so wie auch zu praktisch allen andern Politikern, noch nicht durchgedrungen, daß die Verjährung und alle in diesem Zusammenhang gegebenen Problemstellungen, sei die nun im Strafrecht oder Zivilrecht, ebenfalls eine kinderrechtliche Problematik darstellen.
 
Da dem Herrn Bundespräsidenten auch die Vertretung der Republik nach außen zukommt (Art 65 B-VG), wäre es auch angebracht und zu erwarten, daß er sich mit der UN-Kinderrechtskonvention (vgl. Die UN-Kinderrechtskonvention) und somit den Kinderrechten an sich etwas mehr und tiefergehend auseinandersetzt, als mit dem Veranstalten einer Pyjamaparty. Das Leben von Kindern besteht nicht nur aus Spiel und Spaß, wie es diese Konvention zum Teil glauben macht, sondern auch aus Kriminalität, wie es die Realität zeigt.
 
 
Genau dieser völlig infantile Zugang zu den Kinderrechten ist es aber, welcher zu dieser Rechtslage und zu dieser Gesetzgebung führt und es uns nicht ermöglicht, effektiv gegen Straftaten wie diese gegenüber Kindern und Minderjährigen vorzugehen. Der oben ermittelte Risikofaktor in Bezug auf Kleriker spricht da aber eine ganz andere und zwar eindeutige Sprache. Diesem sollte ehebaldigst in der Gesetzgebung Rechnung getragen werden.
 
Wien, am 10.11.2019
RA Dr. Roman Schiessler
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