Blog 0050 - Der Papst und Kirche als Speerspitze gegen die Kinderprostitution - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0050 - Der Papst und Kirche als Speerspitze gegen die Kinderprostitution

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Der Papst und Kirche als Speerspitze gegen die Kinderprostitution


Dieser Tage kann man wieder  von einer klerikalen Initiative im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen lesen. Man ist eifrig bei der Sache. In Thailand spricht sich der Papst gegen eine Plage aus (ORF), welche die Organisation, welche er selbst als Oberhaupt vertritt weltweit und über Jahrhundert zurückgehend selbst verbreitet hat. Das Motto lautet: Angriff ist die beste Verteidigung.
 
Man muß angesichts solcher Aussagen sich der Realität widmen. Bis zum heutigen Tag stellt sich die katholische Kirche nicht ihrer Verantwortung. Sie ist und bleibt insbesondere das größte politische Hindernis für eine effektive Änderung der Rechtslage in Bezug die Verfolgung von Sexualstraftätern und bei der gerichtlichen Geltendmachung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche in diesem Zusammenhang.
 
Bei jedem Zivilverfahren wird ferner der Verjährungseinwand erhoben und findet keine Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden statt. Es werden weder die Archive geöffnet noch werden aktiv Strafverfahren betrieben. Es ist keine Sachverhaltsdarstellung seitens der katholischen Kirche bekannt, eingebracht bei einer Strafverfolgungsbehörde, welche ein Strafverfahren in Bezug auf einen Kleriker tatsächlich in Gang gesetzt hätte.
 
Auch ist man sich der Auswirkungen solcher Äußerungen nicht im Geringsten bewußt. Niemand, auch nicht der Papst, denkt darüber nach, wie solche Aussagen auf einen Menschen wirken, der in seiner Kindheit oder Jugend derartigen sexuellen Attacken ausgesetzt war, wie sie hier in Rede stehen. Wichtig scheint nur zu sein, daß man bei einem solchen Thema in der Öffentlichkeit die Themenführerschaft an sich reißt und vor allem medial präsent ist, um im Mittelpunkt einer öffentlichen Diskussion zu stehen, bei der diejenigen, welche unter diesen Straftaten gelitten haben, praktisch nichts zu sagen haben.
 
Eine größere Unverfrorenheit ist nicht mehr vorstellbar.
 
Man spricht nicht darüber, daß man diesen Menschen schlichtweg das Leben ruiniert hat, diese oft keinen Schulabschluß haben und somit in der Folge auch keine Berufsausbildung. Das Kalkül ist auch hier klar. Denn würde man dies tun, vor allem in der Öffentlichkeit, dann müßte man sich auch die Frage gefallen lassen, warum man diesen Schaden nicht ersetzt. (vgl. Der Verdienstentgang nach ABGB unter Berücksichtigung der Judikatur des OGH)
 
 
Aber auch hier ist der Grund für dieses Vorgehen klar. Es geht um Macht und hier vor allem um die wirtschaftliche Macht der katholischen Kirche. Die Schadenersatzansprüche würden zwar die Stellung der katholischen Kirche an sich nicht existentiell gefährden, aber doch einen erheblichen Vermögens- und somit Machtverlust bedeuten.
 
Zitat:  (www.diepresse.com)
 
"Ich denke auch an all jene Frauen und Kinder unserer Zeit, die besonders verletzt und vergewaltigt werden, und jeder Form von Ausbeutung, Sklaverei, Gewalt und Missbrauch ausgesetzt sind", sagte Franziskus bei einem Treffen mit Ministerpräsident Prayut Chan-o-cha und Regierungsvertretern. Zugleich lobte Franziskus "Anstrengungen" der Regierung, "diese Plage auszurotten" und "dieses Übel auszumerzen und einen Weg anzubieten, ihnen ihre Würde zurückzugeben".
 
Beliebt ist auch bei der katholischen Kirche die Methode, andere zu loben, wenn es um die Beseitigung von Mißständen aller Art geht, bis hin zu Straftaten und Sexualverbrechen.
 
Dies erspart damit zum Ersten den Hinweis auf das eigene kriminelle Verhalten und man kann sich zum Zweiten gönnerhaft, gleichsam von oben herab als übergeordnete Institution präsentieren, als eigentliche moralische Autorität. Dies ist eine sehr alte und auch ebenso wirksame Kommunikationsmethode, sich in den Mittelpunkt einer Diskussion zu stellen und um die eigene Position in der Gesellschaft öffentlich zu untermauern und um die eigenen Verbrechen zu verschleiern.
 
Abschließend sei noch auf die immer wieder angesprochene Würde des Menschen Bezug genommen, welche fortlaufend, so auch hier, in diesem Zusammenhang strapaziert wird. Eine Würde, welche den Betroffenen solcher Straftaten wieder zuteilwerden soll.
 
Dazu ist festzuhalten, daß die Würde eines Menschen vor allem darin besteht, daß dieser in die Lage versetzt wird - bei Vorhandensein bzw. Wiedererlangen aller seiner psychischen und physischen Kräfte nach einer solchen Straftat - seine ihm zustehenden Ansprüche selbst zu verfolgen und bei Gericht geltend zu machen. Daß er nicht bloß Gegenstand gönnerhafter Strukturen wird bzw. ist und auch insbesondere nicht mit solchen Auftritten von Klerikern konfrontiert wird, wie hier gegenständlich.
 
Wien, am 21.11.2019
RA Dr. Roman Schiessler
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