Blog 0053 - Politikergehälter - Erhöhung - Heimopferrentengesetz - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0053 - Politikergehälter - Erhöhung - Heimopferrentengesetz

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Politikergehälter - Erhöhung - Heimopferrentengesetz

Dieser Tage steht wiederum einmal eine Erhöhung der Politikergehälter im Raum. Man gönnt sich ja sonst nichts.
 
Es ergibt sich folgende kurze Zusammenstellung der Erhöhungen: (ORF)
 
  • Bundespräsident Alexander Van der Bellen kommt damit auf 24.957 Euro (plus 441),
  • Sebastian Kurz (ÖVP), präsumtiver Bundeskanzler, schlägt fortan mit 22.283 Euro (plus 391) zu Buche
  • Werner Kogler (Die Grünen) wird als Vizekanzler 19.609 Euro (plus 347) erhalten.
  • Das Ministergehalt steigt jeweils auf  18.718 Euro (plus 331).
 
Es fällt auf, daß sämtliche Erhöhungen der Politikergehälter klar jenseits der derzeitigen Heimopferrente liegen, welche den Mißbrauchsgeschädigten ausbezahlt wird.
 
Rechtspoltische Begründung dieser Sozialentschädigung ist, Altersarmut bei den Betroffenen der organisierten kirchlichen und staatlichen Gewaltorgie zu verhindern.
 
Der Gesetzgeber geht daher mit diesem Gesetz von einem Einkommensschaden aus, den diese Personen erlitten haben und gewährt daher mit dieser Pension diese Sozialleistung. (vgl. Der Verdienstentgang nach ABGB unter Berücksichtigung der Judikatur des OGH)
 
Bei einer Gesamtbetrachtung und einem Vergleich der Erhöhung der Politikergehälter mit der Heimopferrente fällt auf den ersten Blick auf, daß sämtliche Erhöhungen über dieser Rente liegen. Es ist auf der Hand liegend, daß man hier jedes Maß verloren hat.
 
Es ist auch klar, daß jener Personengruppe, welcher jede Möglichkeit genommen wurde, eben durch diese Politiker, ihre Ansprüche bei Gericht geltend zu machen es als Hohn empfinden muß, solche Relationen vorzufinden.
 
Diesen Personen wurde ein massiver Einkommensschaden zugefügt. (vgl. oben) Die Politik hat einerseits für diese nicht mehr zu bieten als eine Art Armutsbekämfpung, genehmigt sich aber auf der anderen Seite selbst eine Gehaltserhöhung, welche durchwegs höher ist, als der gesamte gewährte „Einkommensersatz“ im Alter für diese an sich Schadenersatzberechtigten gegenüber dem Staat und der katholischen Kirche..
 
Dies alles in Anbetracht eines Massenverbrechens mit tausenden von Fällen, welche nunmehr auch offiziell bekannt sind.
 
Hinzukommen Veranstaltungen, welche an Ignoranz gegenüber den Problemen dieser Personen kaum noch zu überbieten sind, wie z.B. Pyjamaparties in der Hofburg anlässlich einer 30-Jahrfeier zu den UN-Kinderrechten. (vgl. Die UN-Kinderrechtskonvention)
 
Es ist das Aufzeigen dieser völlig untragbaren Relation zwischen den Gehaltserhöhungen dieser Politiker und der Heimopferrente zwar nicht das eigentliche und größte Problem in diesem Geschehen, es zeigt aber, daß jede Sensibilität für die Situation anderer in der Politik verloren gegangen ist und Politiker überhaupt nicht mehr in der Lage sind, sich mit dem realen Leben und den damit verbundenen Problemen der Menschen auseinanderzusetzen. Dies scheint vor allem daran zu liegen, daß das Erreichen dieser Positionen nicht das Ergebnis einer Lebensleistung ist, dies aufgrund eines Berufslebens, einer beruflichen Erfahrung, sondern das Ergebnis einer Parteikarriere ohne Bezug zur Lebensrealität.
 
Auch fehlen generell ein Gefühl und ein Sensorium dafür, daß man Teil des öffentlichen Dienstes ist und auch nach diesem Schema bezahlt wird.
 
Wien, am 01.12.2019
RA Dr. Roman Schiessler
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