Blog 0011 - Haltet den Dieb - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0011 - Haltet den Dieb

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Haltet den Dieb!
 
In letzter Zeit ist immer wieder von Seiten der katholischen Kirche zu hören, daß die meisten Mißbrauchsfälle, begangen an Minderjährigen nicht in der katholischen Kirche stattfinden, sondern in der übrigen Gesellschaft, und hier insbesondere in den Familien selbst.
 
Dieses Verhalten erinnert sehr stark an das allgemein bekannte Sprichwort „Haltet den Dieb“. Dieses Sprichwort beschreibt einen Dieb oder allgemein einen Straftäter, welcher von seiner Straftat ablenken will, in dem er lauthals in Bezug auf die von ihm selbst begangen Straftat auf einen anderen verweist, um so von der eigenen Straftat bzw. Verantwortung abzulenken.

Daß dieses Verhalten somit nichts anderes ist, als von der eigenen Verantwortung abzulenken ist klar und liegt in der Natur eines solchen Verhaltens. Hinzu kommt aber bei der katholischen Kirche, daß diese sich nach wie vor als moralische Autorität sieht und glaubt befugt und berechtigt zu sein, Verhaltensvorgaben für andere Menschen machen zu können, insbesondere dann, wenn es um die Übernahme von Verantwortung für das eigen Fehlverhalten geht.

Ein Beschuldigter, welcher sich vor Gericht zu verantworten hat und im Rahmen seiner Einvernahme sich darüber beschwert, daß ausgerechnet er jetzt belangt wird, da es auch noch viele andere Straftäter gibt, welche nicht sich vor Gericht zu verantworten haben, ist jedenfalls nicht gut beraten. Umso erstaunlicher ist es, daß ausgerechnet die katholische Kirche ein solches Verhalten an den Tag legt und dieses Verhalten ganz allgemein in dieser Organisation nunmehr  um sich greift. Selbst beim sogenannten „Kinderschutzgipfel“ im Vatikan im Februar 2019 konnte man solche Aussagen hören.
 
Die Wahrheit ist aber nichts anderes, als ein Schuldeingeständnis, aber eines, ohne die hierfür notwendige Verantwortung zu übernehmen.
 
Ferner ist auszuführen, und das ist durch eine Reihe von Studien belegt, daß die Pädokriminalität im Bereich der katholischen Kirche um ein Vielfaches höher ist, als im Vergleich zur allgemeinen bzw. sonstigen, insbesondere männlichen Bevölkerung. Daß in der katholischen Kirche eine diesbezügliche Konzentration von Menschen mit solchen Neigungen gegeben ist, ist evident. (vgl. Alles nur eine Kampagne gegen die Kirche)
 
Besonders verwerflich ist aber, daß man sich bei solchen Äußerungen nicht überlegt, welche Auswirkungen solche Aussagen auf die Opfer dieser hier gegenständlichen Straftaten haben. Zuerst werden diese Straftaten durch Kleriker begangen, dann durch die Kirche selbst Jahrzehntelang verdeckt gehalten und zum Schluß bekommt man zu hören, daß man sich ohnehin im Bereich des gesellschaftlich Üblichen bewegt und somit hinsichtlich des Mißbrauchsskandals die katholische Kirche ohnehin keine Sonderstellung einnimmt.
 
Abgesehen davon, daß diese Behauptung völlig unrichtig ist, wie Studien belegen in Bezug auf die Pädokriminalität, ist aufgrund dieser Äußerungen nicht zu erwarten, daß die katholische Kirche irgendeine Einsicht zeigen und entsprechende Konsequenzen ziehen wird. Es wird innerkirchlich zu keinen Änderungen kommen, das Verdecken der Straftaten wird weitergehen bzw. werden diese weiter begangen werden. Eine Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen wird ebenso nicht stattfinden und von selbst werden auch keine entsprechenden Schadenersatzleistungen erbracht werden.
 
Eine Änderung ist daher nur zu erwarten, wenn der Staat selbst durch entsprechende Gesetzesänderung (Stichwort: Verjährung) eingreift und so eine Verhaltensänderung erzwingt, weil dann durch die höheren Schadenersatzleistungen auch der wirtschaftliche Druck auf die katholische Kirche steigt und so eine Änderung der Zustände in der Folge dann erwartet werden kann. (vgl. Der Verdienstentgang nach ABGB unter Berücksichtigung der Judikatur des OGH)
 
Wien, am 18.03.2019
RA Dr. Roman Schiessler
 
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