Blog 0013 - Kirche - Homosexualität - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0013 - Kirche - Homosexualität

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Kirche - Homosexualität

Im Servus TV Talk im Hangar 7 am Donnerstag den 21.03.2019 im Rahmen einer Diskussion zum Thema Mißbrauch in der katholischen Kirche kam es gegen Ende der Veranstaltung zu einem geradezu obligatorischen Angriff auf Homosexuelle seitens des eher konservativ denkenden Ökonomen Christof Zellenberg.

Er verortete den Mißbrauchsskandal im Bereich eines allgemeinen Sittenverfalls in der Gesellschaft und einer Verweltlichung der Kirche, welche sich von allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen vereinnahmen läßt.
 
Er sieht ferner die Ursache darin, daß die Enzyklika „humnae vitae“ Papst Paul VI., nicht mehr die Bedeutung hat, welche sie haben sollte.

Solchen Aussagen ist entgegen zu halten, daß die Häufigkeit und die Gefahr von sexuellem Mißbrauch an Minderjährungen durch Kleriker um ein Vielfaches höher ist, als vergleichsweise bei der sonstigen männlichen Bevölkerung. (vgl. Alles nur eine Kampagne gegen die Kirche)
 
Die Schlussfolgerung also, welche Christof Zellenberg zieht, nämlich, daß gleichsam eine Verweltlichung der Kirche stattgefunden hätte, kann daher nicht stimmen. Denn wäre eine Verweltlichung der katholischen Kirche gegeben, dann wäre die Häufigkeit und die Gefahr des sexuellen Mißbrauchs an Minderjährigen in der katholischen Kirche nicht derart höher als bei der sonstigen Bevölkerung.

Die Ursachen des sexuellen Mißbrauchs liegen somit definitiv woanders, jedenfalls nicht im weltlichen Bereich der Gesellschaft und des scheinbar negativen Einflusses auf diese Religionsgesellschaft.
 
Es ist daher den kirchlichen bzw. insgesamt den religiösen Kreisen zu empfehlen, sich in ihren Äußerungen dahingehend, ob ein Verhalten als gut oder schlecht, zulässig oder unzulässig etc. zu beurteilen ist, zu empfehlen, sich an der geltenden Rechtsordnung zu orientieren. Es kann beispielsweise, wie in dieser Diskussion geschehen, nicht sein, daß jemand ein völlig legales Verhalten - Homosexualität - als ursächlich für einen derartigen Mißbrauchsskandal hinstellt und dabei mit irgendwelchen moralischen „Überlegungen“ argumentiert.
 
Das Problem der katholischen Kirche muß daher woanders verortet werden und da liegt die Lösung eigentlich auf der Hand. Es ist das fortwährende Bestreben das eigene Weltbild über das gerade geltende Recht zu stellen bzw. die eigene Gedankenwelt an die Stelle der geltenden Rechtsordnung.
 
In einer Organisation, welche sich fortlaufend gegen die Gesellschaft stellt und immer darum bemüht ist, gegen die Gesellschaft anzukämpfen, bleibt dies natürlich nicht auch ohne Folgen in Bezug auf den Typus  Mensch, welcher für diese Organisation tätig ist. Wer sich immer im Kampf gegen etwas anderes befindet, noch dazu, wenn es die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist, dann ist es kein Wunder, daß sich auch Menschen dieser Organisation anschließen und von dieser angezogen fühlen, welche von sich aus bereits mit der Mehrheitsgesellschaft nicht zu Rande kommen bzw. entwickeln sich in dieser Organisation in der Folge Verhaltensweisen und Auffassungen, welche im Widerspruch zu den Wertvorstellungen der Mehrheitsbevölkerung stehen.
 
Die Verhaltensweisen, welche sich da in der Folge dann entwickeln, äußern sich nicht nur im Mißbrauch von Minderjährigen selbst - dies zugegeben durch eine Minderheit der Menschen, welche für diese Organisation tätig sind - sondern auch in einem Verborgenhalten dieses Missstandes durch die gesamte Organisation, der generellen Mißachtung des Rechts (vgl. § 12 StGB - Beitragstäterschaft) und der Ablehnung der Unterstützung von außen, diesen Missstand zu überwinden. Es ist oberstes Ziel, den integeren Schein nach außen zu wahren und den Eindruck zu erwecken, daß alles in Ordnung und im Griff sei. Daß die katholische Kirche meilenweit davon entfernt ist, alles im Griff zu haben, ist nunmehr mehr als offensichtlich geworden.
 
Grundproblem ist somit, daß die katholische Kirche, aber nicht nur diese Religionsgesellschaft, sich nicht als Teil der Gesellschaft sieht, sondern sich als außenstehend oder sogar über dieser Gesellschaft stehend betrachtet.
 
Ein ausführliches Studium des Art. 15 StGG ist daher angebracht (vgl. Kirchliche Fragen und geltendes Recht), dies führt zum Ergebnis, daß Homosexualität kein rechtswidriges Verhalten mehr in der weltlichen Gesellschaft darstellt. Im Endergebnis geht es darum, zu akzeptieren, daß man als Kleriker ebenso rechtsunterworfen ist, wie jeder andere Staatsbürger auch.
 
Wien, am 25.03.2019
RA Dr. Roman Schiessler
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