Blog 0027 - Geld der wahre Glaubensinhalt der Kirche - RA Dr. Roman Schiessler

Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwalt Dr. Roman SCHIESSLER
Direkt zum Seiteninhalt

Blog 0027 - Geld der wahre Glaubensinhalt der Kirche

Blogs >>> > klerikaler Mißbrauch
Geld, der wahre Glaubensinhalt der Kirche

Wie jetzt in der Luzerner Zeitung bekannt wurde, wurde die Kirche in Norwegen zu saftigen Strafzahlungen verurteilt und ferner dazu verurteilt, Teile der staatlichen Förderung zurückzubezahlen.

Die Kirche in Norwegen wird direkt vom Staat gefördert. Es wird eine Kopfpauschale für jedes Kirchenmitglied bezahlt bzw. eingehoben und auf diese Weise die Kirche in Norwegen wirtschaftlich am Leben erhalten. Es ist eben so, wie in allen Staaten in denen die katholische Kirche existiert; sie liegt dem Steuerzahler auf der Tasche und ist nicht in der Lage irgendetwas für das Gemeinwesen zu leisten. (vgl. Vermögensrechtliche Beziehungen Staat - Kirche)
 
Ausgehend von dieser Tatsache ist man in der Folge in der norwegischen katholischen Kirche auf die Idee gekommen, gleichsam katholische, somit getaufte Menschen als Mitglieder zu führen und so dem Staat, somit dem Gemeinwesen, dem Steuerzahler noch mehr auf der Tasche zu liegen. Man steht auf dem Standpunkt, wer getauft ist, ist Katholik und kann man somit diesen als Einkaufsquelle heranziehen bzw. mißbrauchen.
 
Die derzeitige Migrationsbewegungen ausnützend, hat man insbesondere polnische und spanische Personen bzw. Personen, welche nur eine solchen Namen trugen einfach für diese Zwecke „rekrutiert“, ohne sich nur annähernd darum zu kümmern, ob dies auch im Sinne dieser Personen ist und ob sie auch tatsächlich getauft, somit Katholiken sind. Der katholischen Kirche in Norwegen reichte schon die Vermutung dahingehend, um diese Personen dem Staat, somit den Steuerzahlern zu verrechnen.
 
Es ist im Prinzip das Gleiche, wie hierzulande. Man macht alles zu Geld, was sich nur irgendwie zu Geld machen läßt. Vor allem historische Ereignisse sind hier sehr beliebt. So läßt man sich hier Entschädigung für die Maßnahmen Josephs II. bezahlen. Im Endeffekt wird somit das Auflösen mittelalterlicher Kloster-Strukturen und Strukturen der Gegenreformation vom Steuerzahler refundiert. Auch die NS-Zeit muß als Einkaufsquelle dauerhaft herhalten.
 
Aber diese Maßnahmen sind es nicht, welche an sich am meisten aufregen und auch abstoßen. Es ist zunehmend die strafrechtlich relevante Vorgehensweise, mit der man versucht, in klerikalen Kreisen sich Geldmittel zu beschaffen. Man schreckt selbst vor Straftaten nicht zurück. Es kommt im Endeffekt aber nicht zu Verurteilungen, weil die Justiz in den katholischen Ländern noch immer sehr zurückhaltend ist, Kleriker vor ein Strafgericht zu stellen und diese einfach abzuurteilen, wie jeden anderen Staatsbürger auch.
 
Daß es in diesem Fall in Norwegen wieder zu keinem Strafverfahren kam und somit auch zu keiner Verurteilung liegt gemäß diesem Zeitungsartikel daran, daß dem zuständigen Bischof nicht nachgewiesen werden konnte, daß er von all dem wußte. Das kann man glauben oder auch nicht. Jedenfalls entspricht es dem Verhalten der Justiz in den katholischen Ländern gegenüber den Klerikern der katholischen Kirche.
 
Parallelen zu den Mißbrauchsfällen hierzulande zu erkennen, fällt da nicht schwer. Auch hier kam es trotz massenhafter Mißbrauchsfälle zu praktisch keinen Gerichtsverfahren und somit zu keinen Verurteilungen und blieben somit alle diese Verbrechen ungeahndet. Eine vor allem schlussendlich auch wirtschaftliche Katastrophe für die Betroffenen, nicht nur eine persönliche. (vgl. Der Verdienstentgang nach ABGB unter Berücksichtigung der Judikatur des OGH)
 
 
Man muß daher davon ausgehen, daß es ein stillschweigendes Übereinkommen zwischen den Staaten und der katholischen Kirche, somit dem Vatikan, gibt, von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber Klerikern abzusehen.
 
Darüber hinaus wird dann noch mit staatlichem Sanctus der katholischen Kirche eine eigene parallele „Gerichtsbarkeit“ gewährt und eingerichtet, dies in Form einer eigenartigen Kommission und ihr erlaubt vom Täter zum Richter zu werden. Die katholische Kirche wird dann noch aufgrund ihres eigenen kriminellen Treibens zum Wohltäter; dies natürlich auf einem wirtschaftlich äußerst niedrigen Niveau um die Belastungen möglichst gering zu halten. Mehr an Zynismus und Widerwärtigkeit ist nicht mehr vorstellbar.
 
Ganz allgemein erhebt sich daher die Frage, wozu man solche Einrichtungen, wie die katholische Kirche überhaupt noch in einer Gesellschaft des 21. Jahrhunderts braucht und warum der Steuerzahler, auch hierzulande, solche Einrichtungen noch finanzieren muß. Religionsgesellschaften, welche fortlaufend, praktisch überall in Europa und auch auf der gesamten Welt mit dem Gesetz in Konflikt kommen und nicht bereit sind, sich dem staatlichen Recht zu unterwerfen, braucht niemand und sind schlichtweg nutzlos.
 
Bei all dem fällt eines auf; es geht der Kirche nur um wirtschaftliche Macht und somit ums Geld. Sei es dadurch, daß man den Steuerzahler hintergeht oder sich vor der strafrechtlichen und in der Folge auch vor der wirtschaftlichen Verantwortung für die eigenen verbrecherischen Taten drückt. Im Endergebnis muß man daher sagen, daß Religionsgesellschaften in unserer Zeit schlichtweg keinen Sinn mehr ergeben.
 
Erwähnt werden muß in diesem Zusammenhang noch die Causa „Wiener Stadterweiterungsfonds“. In mehreren Fällen hat hier ebenfalls die katholische Kirche (Erzdiözese Wien, Opus Dei, Vatikan) nach öffentlichen Geldern gegriffen, ohne hierzu nur annähernd berechtigt gewesen zu sein. Der Rechnungshofbericht 4/2013 ist diesbezüglich mehr als eindeutig. Ferner sind Strafverfahren gegen ranghohe Beamte des BMI - geschmückt mit hohen kirchlichen Orden - derzeit anhängig.
 
Auch die derzeitige Kirchensteuerrasterfahndung in der Bundesrepublik – Deutschland paßt hier ins Bild. Diese erstreckt sich zurück bis in die Zeiten der DDR; ein geradezu sagenhafter Vorgang. Bemerkenswert hier ist, daß es sich dabei aber um ein rechtmäßiges Vorgehen handelt, eine Tatsache, welche diese Geldeintreibungsaktion aber nicht entscheidend besser macht.
 
Wien, am 16.07.2019
RA Dr. Roman Schiessle
© Dr. Roman Schiessler (für den Inhalt verantwortlich)
Seitengestaltung F-SOFT
Besucherzaehler
Zurück zum Seiteninhalt