Blog 0056 - Das päpstliche Geheimnis - ein rechtliches Nichts - RA Dr. Roman Schiessler

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Blog 0056 - Das päpstliche Geheimnis - ein rechtliches Nichts

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Das päpstliche Geheimnis - ein rechtliches Nichts

Dieser Tage wird kolportiert (religion.orf.at), daß der Papst das sogenannte päpstliche Geheimnis abgeschafft hat bzw. im Begriff ist, dies zu tun. Begründet wird diese Maßnahme mit einem verstärkten Kampf gegen den sexuellen Missbrauch Minderjähriger und ist die Abschaffung desselben auch auf solche Fälle beschränkt.
 
Dieses päpstliche Geheimnis bezieht sich grundsätzlich auf innerkirchliche Vorgänge, somit auch auf kirchenrechtliche Strafverfahren und schreibt vor, daß solche Vorgänge einer strengen Gemeinhaltungspflicht unterliegen. Begründet wird dies mit dem Schutz des Glaubens und findet vor allem Anwendung bei Kardinalsernennungen und Bischofsweihen sowie bei Vorgängen in der Glaubenskongregation.
 
Die Regeln hierfür werden direkt vom Papst höchstselbst erlassen und liegen daher in seiner ausschließlichen Verantwortlichkeit.
 
Dazu ist anzumerken, daß dieses päpstliche Geheimnis ohnehin eine rein innerkirchenrechtliche Angelegenheit und für die staatliche Rechtsprechung völlig bedeutungslos ist. Daß Sexualstraftaten klarer Weise keine innerkirchliche Angelegenheit sind, wurde bereits dargetan und ist die Tatsache, daß es in der katholischen Kirche, jedenfalls bislang, so gesehen wurde, eine Anmaßung gegenüber den Mißbrauchsgeschädigten sondergleichen. Zu verweisen ist hier auch auf die österreichische Rechtslage, insbesondere auf das Staatsgrundgesetz von 1867. (vgl. Kirchliche Fragen und geltendes Recht)
 
Allein die Tatsache aber, daß wir diese Maßnahme des Papstes erst jetzt erleben, ist aber dennoch vielsagend. Seit Jahrzehnten ist der Mißbrauchsskandal in allen Medien und erst jetzt ringt man sich zu dieser innerkirchlichen Maßnahme durch. Man erklärt sich im Prinzip erst jetzt seitens des Vatikans bereit, mit den staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten. Daß dies Rückschlüsse auf die bisherige Praxis zuläßt , ist auf der Hand liegend. (vgl. Der rechtsfreie Raum, Der Papst und sein Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch)
 
Im Wesentlichen geht es der Kirche immer nur um Zeitgewinn. Aussitzen lautet das Motto um im Endeffekt die Folgen dieser massenhaften Straftaten für die katholische Kirche zu minimieren und die finanziellen Lasten so weit wie möglich klein zu halten:
 
Hier sind wir dann wieder beim entscheidenden Punkt der Diskussion angelangt; nämlich beim Geld. Der Papst hat zwar jetzt diese Maßnahme in Bezug auf das päpstliche Geheimnis erlassen, schadenersatzrechtliche Regelungen sind hiermit aber wohlweislich nicht verbunden.
 
Ein Verbot des Einwandes der Verjährung in einem Zivilverfahren wird von päpstlicher Seite her jedenfalls nicht angedacht. Dies würde offenbar aus der Sicht der Kirche auch zu teuer werden. (vgl. Der Verdienstentgang nach ABGB unter Berücksichtigung der Judikatur des OGH)
 
Auch sonstige Maßnahmen, welche es den Mißbrauchsgeschädigten ermöglichen würde, Schadenersatz nach den jeweiligen nationalen Regelungen zu erhalten wurden nicht ins Auge gefaßt bzw. sind weit von einer Umsetzung entfernt. Die Politik des Vatikans besteht nur darin, vor allem mit wirtschaftlich völlig bedeutungslosen Schritten die öffentliche Meinung irgendwie zu beruhigen, Zeit zu gewinnen und mit Maßnahmen, welche an sich als Selbstverständlichkeit zu sehen sind, eine Reformfreudigkeit vorzutäuschen. Ziel ist es, sich transparent zu zeigen bzw. zu geben, ob sich das dann in der Folge in der Praxis auch tatsächlich als transparent erweist, bleibt abzuwarten.
 
Aber warum sollte der Vatikan seine erfolgreiche Politik auch ändern. Wie man der Berichterstattung über das päpstliche Geheimnis entnehmen kann, ist nirgendwo davon zu lesen, daß dieses sogenannte päpstliche Geheimnis rechtlich im staatlichen Sinn bereits jetzt völlig bedeutungslos ist und, wie bereits ausgeführt, eine Anmaßung gegenüber den Mißbrauchsgeschädigten. Davon, daß Kleriker unabhängig von dieser innerkirchlichen Geheimhaltungsvorschrift dem staatlichen Recht unterworfen sind, ist kein Wort zu lesen.
 
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung wird aber glauben, daß der Papst hier einen gleichsam epochalen Schritt gesetzt hat. In Wahrheit handelt es sich hier bei dem päpstlichen Geheimnis und den jetzt diesbezüglich verbreiteten Änderungen desselben um ein rechtliches Nichts im Sinne des staatlichen Rechts. Dies ist aber ebenfalls nichts Neues in diesem Bereich und gilt dies für praktisch alle Maßnahmen, welche hier im Zusammenhang mit dem sogenannten Kampf gegen den Mißbrauch von Minderjährigen von allen Seiten, der katholischen und der evangelischen Kirche sowie auch dem Staat selbst, gesetzt wurden und werden. (vgl. Gewaltschutzgesetz 2019)
 
In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert zu sehen, welche Reaktionen bei einer Reihe von Organisationen aufgrund dieser Maßnehme des Papstes ausgelöst werden, welche die Interessen von Mißbrauchsgeschädigten vertreten. Die Erwartungen, wie in den Medien berichtet, sind hoch, jetzt endlich Informationen seitens des Vatikans zu erhalten. Diese Einstellung erscheint aber reichlich naiv zu sein.
 
Abzuwarten ist daher jedenfalls, wie sich diese Maßnahme in der Praxis auswirken wird und ob tatsächlich Informationen erlangt werden können oder ob es sich hier wiederum nur um einen medialen Coup der katholischen Kirche handelt, um der Bevölkerung irgendetwas glauben zu machen, denn darin ist sie, die katholische Kirche, dies ist historisch erwiesen, unübertroffen.
 
Wien, am 18.12.2019
RA Dr. Roman Schiessler
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